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Busverkehrsleistungen im Linienbündel Oldenburg West

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)Bremen, GermanyVeröffentlicht 17. Juni 2026
Auftragswert
~€65M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Aug. 2026
60 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen schreibt Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Oldenburg West aus. Die Leistung umfasst ein jährliches Volumen von ca. 2,27 Millionen Fahrplankilometern auf zahlreichen Linien im Landkreis Oldenburg. Der Vertragsbeginn ist für den 01.08.2027 vorgesehen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Oldenburg West ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die Linien 260 Ahlhorn - Wildeshausen Linie 261 Ahlhorn - Sage - Ahlhorn Linie 262 Huntlosen - Großenkneten Linie 263 Wildeshausen - Kleinenkneten - Wildeshausen Linie 264 Visbek/Aumühle - Wildeshausen Linie 265 Großenkneten - Wildeshausen Linie 266 Huntlosen - Oldenburg Linie 267 Lethe - Ahlhorn Linie 268 Ahlhorn - Wardenburg Linie 269 Ahlhorn - Großenkneten Linie 270 Wildeshausen - Kirchhatten - Sandkrug/Dötlingen - Oldenburg Linie 271 Huntlosen - Dötlingen - Wildeshausen Linie 272 Neerstedt - Wildeshausen Linie 273 Neerstedt - Ostrittrum - Neerstedt Linie 274 Neerstedt - Brettorf - Neerstedt Linie 275 Kirchhatten - Munderloh Linie 276 Kirchhatten - Dingstede - Kirchhatten Linie 278 Sandkrug - Hatterwüsting - Sandkrug Linie 279 Hattwerwüsting/Wiemerslande - Sandkrug - Streekermoor Linie 280 Oldenburg - Wardenburg - Bösel - Friesoythe Linie 282 Ahlhorn - Streekermoor - Kirchhatten Linie 284 Hundsmühlen - Benthullen - Ahlhorn Linie 285 Wardenburg - Wildeshausen Linie 286 Achternmeer - Wardenburg Linie 287 Wardenburg - Charlottendorf - Wardenburg Linie 288 Kirchhatten - Sandkrug - Wardenburg Linie 289 Oldenburg - Achternmeer - Wardenburg Linie 291 Oldenburg - Kirchhatten - Wildeshausen Linie N25 Wardenburg - Ahlhorn. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst derzeit rund 2.270.000 Fahrplankilometer pro Jahr.

VergabeHero-Einschätzung

Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen sucht einen Betreiber für den öffentlichen Busverkehr im Linienbündel Oldenburg West. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf etwa 2,27 Millionen Kilometer pro Jahr, die auf einer Vielzahl von Linien im Landkreis Oldenburg erbracht werden müssen. Der Vertrag startet am 1. August 2027. Bieter müssen ihre Eignung durch diverse Erklärungen zur Zuverlässigkeit, finanziellen Stabilität und zum Ausschluss von Straftaten nachweisen. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden.

VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportOeffentlicher PersonennahverkehrBusverkehrOeffentliche VerwaltungVerkehrsdienstleistungenNiedersachsen
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Erklärung zur Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechtsverpflichtungen
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen
  • Eigenerklärung zu restriktiven Maßnahmen gemäß EU-Verordnung 833/2014

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder Angaben können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001LiBü OL West

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Oldenburg West ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die Linien 260 Ahlhorn - Wildeshausen Linie 261 Ahlhorn - Sage - Ahlhorn Linie 262 Huntlosen - Großenkneten Linie 263 Wildeshausen - Kleinenkneten - Wildeshausen Linie 264 Visbek/Aumühle - Wildeshausen Linie 265 Großenkneten - Wildeshausen Linie 266 Huntlosen - Oldenburg Linie 267 Lethe - Ahlhorn Linie 268 Ahlhorn - Wardenburg Linie 269 Ahlhorn - Großenkneten Linie 270 Wildeshausen - Kirchhatten - Sandkrug/Dötlingen - Oldenburg Linie 271 Huntlosen - Dötlingen - Wildeshausen Linie 272 Neerstedt - Wildeshausen Linie 273 Neerstedt - Ostrittrum - Neerstedt Linie 274 Neerstedt - Brettorf - Neerstedt Linie 275 Kirchhatten - Munderloh Linie 276 Kirchhatten - Dingstede - Kirchhatten Linie 278 Sandkrug - Hatterwüsting - Sandkrug Linie 279 Hattwerwüsting/Wiemerslande - Sandkrug - Streekermoor Linie 280 Oldenburg - Wardenburg - Bösel - Friesoythe Linie 282 Ahlhorn - Streekermoor - Kirchhatten Linie 284 Hundsmühlen - Benthullen - Ahlhorn Linie 285 Wardenburg - Wildeshausen Linie 286 Achternmeer - Wardenburg Linie 287 Wardenburg - Charlottendorf - Wardenburg Linie 288 Kirchhatten - Sandkrug - Wardenburg Linie 289 Oldenburg - Achternmeer - Wardenburg Linie 291 Oldenburg - Kirchhatten - Wildeshausen Linie N25 Wardenburg - Ahlhorn. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst derzeit rund 2.270.000 Fahrplankilometer pro Jahr.

CPV 60112000Frist 26. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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