TED·318900-2026·Schließt in 20 Tagen

Busverkehrsleistungen im Linienbündel CO3 des Landkreises Cloppenburg

Landkreis CloppenburgCloppenburg, GermanyVeröffentlicht 8. Mai 2026
Auftragswert
~€25M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
18. Juni 2026
20 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Cloppenburg vergibt Busverkehrsleistungen für ein Linienbündel mit 16 Linien nach § 42 PBefG sowie einer Linie nach Freistellungs-VO. Der jährliche Umfang beträgt ca. 1.050.000 Fahrplan-Kilometer. Ab 2031 kommt eine weitere Linie hinzu. Zusätzlich ist die Marketingmaßnahme „Einsteigerbus“ durchzuführen. Die Angebotsfrist endet am 18.06.2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die zu erbringenden Busverkehrsleistungen umfassen die folgenden Linien – hier mit Zuordnung zu Netzebenen auf Basis des NVP in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments gültigen Fassung : • Verkehre nach § 42 PBefG o Netzebene 1 Linie 930 o Netzebene 2b Linie 911 Linie 924 Linie 929 Linie 931 Linie 932 Linie 933 Linie 935 Linie 939 Linie 950 Linie 951 Linie 953 Linie 954 Linie 956 Linie 957 • Verkehre nach Freistellungs-VO o Linie ASS Ab dem 01.01.2031 sollen zusätzlich außerdem Busverkehrsleistungen der Linie 965 (als Verkehr nach § 42 PBefG; Netzebene 2b) erbracht werden. Die Leistungen haben einen Umfang von ca. 1.050.000 Fahrplan-Km/a. Darüber hinaus ist die Marketingaktivität „Einsteigerbus“ durchzuführen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen sucht ein Busunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr im Linienbündel CO3. Der Auftrag umfasst 16 Linien nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 42 PBefG) sowie eine Linie nach der Freistellungs-Verordnung, mit einem jährlichen Verkehrsumfang von etwa 1,05 Millionen Fahrplan-Kilometern. Hinzu kommt ab Januar 2031 eine weitere Linie. Das ausführende Unternehmen muss zudem die Marketingaktion „Einsteigerbus“ durchführen. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis bei 95% Gewichtung, wobei auch ein Vertragsstrafenversprechen mit 5% berücksichtigt wird.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Nachweis der Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
  • Ordnungsgemäße Erfüllung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
  • Keine Insolvenz oder vergleichbare Verfahren
  • Keine schwerwiegende berufliche Verfehlung
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Auftragsausführung
  • Keine Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Zudem gelten die aus der Regelung des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ("Russlandsanktionen") folgende Ausschlusschgründe. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Linienbündel CO3 des Landkreises Cloppenburg

Die zu erbringenden Busverkehrsleistungen umfassen die folgenden Linien – hier mit Zuordnung zu Netzebenen auf Basis des NVP in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments gültigen Fassung : • Verkehre nach § 42 PBefG o Netzebene 1 Linie 930 o Netzebene 2b Linie 911 Linie 924 Linie 929 Linie 931 Linie 932 Linie 933 Linie 935 Linie 939 Linie 950 Linie 951 Linie 953 Linie 954 Linie 956 Linie 957 • Verkehre nach Freistellungs-VO o Linie ASS Ab dem 01.01.2031 sollen zusätzlich außerdem Busverkehrsleistungen der Linie 965 (als Verkehr nach § 42 PBefG; Netzebene 2b) erbracht werden. Die Leistungen haben einen Umfang von ca. 1.050.000 Fahrplan-Km/a. Darüber hinaus ist die Marketingaktivität „Einsteigerbus“ durchzuführen.

CPV 60112000Frist 18. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    95%
  • quality

    Zusage Vertragsstrafenversprechen

    5%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link