Busverkehr im Linienbündel 4 des Landkreises Nürnberger Land

Landkreis Nürnberger Land

Status
Offen
Angebotsfrist
11.11.2026, 13:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis Nürnberger Land
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.09.2026
Originalbekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
649933-2026
Verfahrensnummer
28cb336e-52fd-40c8-a543-d96d43809833
CPV-Codes
Öffentlicher Verkehr (Straße) (60112000)

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Nürnberger Land vergibt die Busverkehrsleistungen auf den Linien 344, 345 und 346 im Linienbündel 4 zwischen Bullach, Simonshofen, Lauf an der Pegnitz, Schnaittach, Großbellhofen, Kirchröttenbach, Eschenau, Hub und Nuschelberg. Vorgesehen sind jährlich rund 334.000 Fahrplankilometer im festen Linienverkehr sowie etwa 385.000 Fahrplankilometer im voranmeldepflichtigen Bedarfsverkehr (Rufbus). Der Betrieb soll am 12. Dezember 2027 beginnen und mit Ablauf des 31. August 2037 enden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Zur Vergabe kommen die Verkehre im Linienbündel 4 Folgende Leistungen werden vom Linienbündel umfasst: Linie 344 Bullach – Simonshofen – Lauf a. d. Pegn. Linie 345 Schnaittach – Großbellhofen – Kirchröttenbach – Eschenau – Lauf a. d. Pegn. Linie 346 Hub – Nuschelberg – Lauf a. d. Pegn. Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf rund 334.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Ergänzend werden ca. 385.000 Fahrplankilometer als voran- meldepflichtiger Bedarfsverkehr (Rufbus) angeboten. Der Verkehr ist am 12.12.2027 (= erster Betriebstag) aufzunehmen. Der ÖDA endet mit Ablauf des 31.08.2037 (= letzter Betriebstag).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · ÖPNV mit Bussen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land

    Zur Vergabe kommen die Verkehre im Linienbündel 4 Folgende Leistungen werden vom Linienbündel umfasst: Linie 344 Bullach – Simonshofen – Lauf a. d. Pegn. Linie 345 Schnaittach – Großbellhofen – Kirchröttenbach – Eschenau – Lauf a. d. Pegn. Linie 346 Hub – Nuschelberg – Lauf a. d. Pegn. Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf rund 334.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Ergänzend werden ca. 385.000 Fahrplankilometer als voran- meldepflichtiger Bedarfsverkehr (Rufbus) angeboten. Der Verkehr ist am 12.12.2027 (= erster Betriebstag) aufzunehmen. Der ÖDA endet mit Ablauf des 31.08.2037 (= letzter Betriebstag).

    Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Für diese Erklärung ist der Vordruck 5 der Anlage 1 zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576“ mit dem Angebot abzugeben. Für diese Erklärung ist der Vordruck 6 der Anlage 1 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.

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LOT-0001 · ÖPNV mit Bussen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land

Preis

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Für diese Erklärung ist der Vordruck 5 der Anlage 1 zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576“ mit dem Angebot abzugeben. Für diese Erklärung ist der Vordruck 6 der Anlage 1 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.

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