Busverkehr im Linienbündel 4 des Landkreises Nürnberger Land
Landkreis Nürnberger Land
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 11.11.2026, 13:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Nürnberger Land
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Originalbekanntmachung
- subreport.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 649933-2026
- Verfahrensnummer
- 28cb336e-52fd-40c8-a543-d96d43809833
- CPV-Codes
- Öffentlicher Verkehr (Straße) (60112000)
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Nürnberger Land vergibt die Busverkehrsleistungen auf den Linien 344, 345 und 346 im Linienbündel 4 zwischen Bullach, Simonshofen, Lauf an der Pegnitz, Schnaittach, Großbellhofen, Kirchröttenbach, Eschenau, Hub und Nuschelberg. Vorgesehen sind jährlich rund 334.000 Fahrplankilometer im festen Linienverkehr sowie etwa 385.000 Fahrplankilometer im voranmeldepflichtigen Bedarfsverkehr (Rufbus). Der Betrieb soll am 12. Dezember 2027 beginnen und mit Ablauf des 31. August 2037 enden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Zur Vergabe kommen die Verkehre im Linienbündel 4 Folgende Leistungen werden vom Linienbündel umfasst: Linie 344 Bullach – Simonshofen – Lauf a. d. Pegn. Linie 345 Schnaittach – Großbellhofen – Kirchröttenbach – Eschenau – Lauf a. d. Pegn. Linie 346 Hub – Nuschelberg – Lauf a. d. Pegn. Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf rund 334.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Ergänzend werden ca. 385.000 Fahrplankilometer als voran- meldepflichtiger Bedarfsverkehr (Rufbus) angeboten. Der Verkehr ist am 12.12.2027 (= erster Betriebstag) aufzunehmen. Der ÖDA endet mit Ablauf des 31.08.2037 (= letzter Betriebstag).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · ÖPNV mit Bussen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land
Zur Vergabe kommen die Verkehre im Linienbündel 4 Folgende Leistungen werden vom Linienbündel umfasst: Linie 344 Bullach – Simonshofen – Lauf a. d. Pegn. Linie 345 Schnaittach – Großbellhofen – Kirchröttenbach – Eschenau – Lauf a. d. Pegn. Linie 346 Hub – Nuschelberg – Lauf a. d. Pegn. Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf rund 334.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Ergänzend werden ca. 385.000 Fahrplankilometer als voran- meldepflichtiger Bedarfsverkehr (Rufbus) angeboten. Der Verkehr ist am 12.12.2027 (= erster Betriebstag) aufzunehmen. Der ÖDA endet mit Ablauf des 31.08.2037 (= letzter Betriebstag).
Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Für diese Erklärung ist der Vordruck 5 der Anlage 1 zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576“ mit dem Angebot abzugeben. Für diese Erklärung ist der Vordruck 6 der Anlage 1 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · ÖPNV mit Bussen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land
- Preis
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Für diese Erklärung ist der Vordruck 5 der Anlage 1 zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576“ mit dem Angebot abzugeben. Für diese Erklärung ist der Vordruck 6 der Anlage 1 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.