Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Schreinerei Busch GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

22. Mai 2026

TED·429024-2026

Lieferung und Montage von Innentüren für den Kindergarten Wilhelmstraße

Bundesstadt Bonn - Referat VergabediensteBonn, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesstadt Bonn schreibt die Lieferung und Montage von insgesamt 63 Türen für den Kindergarten Wilhelmstraße aus. Der Auftrag umfasst 43 Fingerschutztüren sowie 20 Objekttüren inklusive der zugehörigen Zargen. Die Ausführungsfrist für die Tischlerarbeiten beträgt 65 Tage.

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Kiga Wilhelmstraße - Tischlerarbeiten Innentüren

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bonn sucht einen Handwerksbetrieb für die Ausstattung des Kindergartens Wilhelmstraße mit neuen Innentüren. Konkret geht es um die Lieferung und den fachgerechten Einbau von 43 speziellen Fingerschutztüren sowie 20 weiteren Objekttüren inklusive der passenden Türzargen. Das Projekt ist auf eine kurze Umsetzungsdauer von 65 Tagen ausgelegt. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, erfolgt die Vergabe ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungTischlerarbeitenInnenausbauOeffentliche VerwaltungTuerenHandwerkKindergarten Bau
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Bundesstadt Bonn: Kiga Wilhelmstraße - Tischlerarbeiten - Innentüren

Kiga Wilhelmstraße - Tischlerarbeiten Innentüren Lieferung und Montage von ca. 43 Fingerschutztüren inkl. Zargen Lieferung und Montage von ca. 20 Objekttüren inkl. Zargen

CPV 45421140, 4542113065 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Schreinerei Busch GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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