TED·305858-2026·Schließt in 13 Tagen

Kanal-TV-Inspektionen im Stadtgebiet Bonn-Nord

Bundesstadt Bonn - Referat VergabediensteBonn, GermanyVeröffentlicht 5. Mai 2026
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Juni 2026
13 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesstadt Bonn schreibt TV-Inspektionen des städtischen Kanalnetzes in drei Ortsteilen aus, um gesetzliche Anforderungen der Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO Abwasser NRW) zu erfüllen. Aufgrund von Personalmangel und Rückständen bei den turnusmäßigen Befahrungen wird diese Aufgabe extern vergeben. Der Auftrag umfasst die Inspektion zur Zustandsbewertung des Kanalnetzes.

Vollständige Beschreibung anzeigen

TV-Inspektion zur Vervollständigung der Selbstüberwachungsverordnung von drei Ortsteilen im Bonner Stadtgebiet

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bonn beauftragt externe Dienstleister mit der TV-Inspektion von Abwasserkanälen in drei Stadtgebieten. Hintergrund ist die gesetzliche Pflicht, den Zustand des Kanalnetzes alle 15 Jahre zu prüfen, wobei die Stadt aufgrund von Personalengpässen derzeit im Zeitplan zurückliegt. Die beauftragten Firmen führen die Kamerabefahrungen durch, um die Dokumentation gemäß der Selbstüberwachungsverordnung für Abwasser in Nordrhein-Westfalen zu vervollständigen. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag zur Unterstützung der städtischen Infrastrukturwartung.

DienstleistungenUmwelttechnikÖffentliche VerwaltungAbwasserentsorgungKanalinspektionAbwasserwirtschaftOeffentliche VerwaltungInfrastrukturTiefbau
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 122 GWB
  • Ausschluss von Gründen nach § 123 GWB
  • Ausschluss von Gründen nach § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 123 GWB § 124 GWB § 122 GWB Keine

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Bundesstadt Bonn, Kanal TV Inspektionen im Stadtgebiet Bonn-Nord

Auf Grundlage der SüwVO Abwasser NRW besteht die rechtliche Notwendigkeit, den Zustand des städtischen Kanalnetzes alle 15 Jahre vollumfänglich zu erfassen. Dies geschieht bei allen Kanälen entweder durch eine TV-Inspektion oder durch Begehungen des städtischen Kanalnetzes mit eigenem Personal. Durch den späteren Abschluss der Zweitbefahrung und Personalmangel befinden wir uns im Rückstand mit den turnusmäßigen Befahrungen. Um die Differenz aufzuholen werden drei Stadtgebiete extern vergeben

CPV 90491000, 90470000Frist 11. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link