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Grundsanierung Dienstsitz BImA: Tischler-, Verglasungs- und Malerarbeiten

Auftragswert
~€550k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Juni 2026
5 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt die Grundsanierung ihres Dienstsitzes in Berlin aus. Der Auftrag umfasst Tischler-, Verglasungs- und Malerarbeiten, insbesondere die Aufarbeitung und den Nachbau von Fenstern sowie die Schadstoffsanierung bleihaltiger Anstriche. Die Ausführungsdauer beträgt 330 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin Grundsanierung des BImA - Dienstsitzes Tischler-, Verglasungs- und Malerarbeiten DIN 18355, 18361, 18363 VE 300.21

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sucht im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) einen Fachbetrieb für die Sanierung ihres Dienstsitzes in Berlin. Die Arbeiten konzentrieren sich auf die Instandsetzung historischer Fensterkonstruktionen, inklusive Verglasung, Beschlagarbeiten und Malerarbeiten, sowie den fachgerechten Umgang mit bleihaltigen Altanstrichen. Der Auftrag umfasst unter anderem die Aufarbeitung von über 160 Fenstereinheiten sowie die Montage von Senkrechtmarkisen. Die Vergabe erfolgt rein über den Preis, wobei die Arbeiten innerhalb von 330 Tagen abgeschlossen sein müssen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: VE 300.21)

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenBauleistungenTischlerarbeitenMalerarbeitenDenkmalschutzOeffentliche VerwaltungSchadstoffsanierung
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis für Bauunternehmen
  • Eigenerklärung zur Eignung
  • Nachweis der fachlichen Eignung gemäß VOB/A
  • Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschlusskriterien gemäß Richtlinie 2014/24/EU Artikel 57 und Umsetzung in den §§ 123, 124 GWB, Nachweis durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), Eigenerklärung, vergabestellenseitige Abfrage Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister, sowie siehe Vergabeunterlagen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Preisangaben werden nicht nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Grundsanierung des BImA - Dienstsitzes - Tischler-, Verglasungs- und Malerarbeiten - Vergabe 900/2026

Tischler-, Verglasungs- und Malerarbeiten DIN 18355, 18361, 18363 VE 300.21 Beschreibung: Runderneuerung von Fenstern, tischlermäßige Aufarbeitung einschl. Verglasungs-, Beschlags- und Malerarbeiten, mit Schadstoffsanierung bleihaltiger Anstriche 26 St Einfachfenster 137 St Kastenfenster 1 St Türen in Kastenbauweise 47 St Innenfensterbänke 1 St Nachbau Einfachfenster G30 3 St Nachbau Kastenfenster 19 St Innenfensterbänken, Neuanfertigung entsprechend Bestand 129 St Senkrechtmarkisenanlagen Antrieb Rohrmotor 900 m Putzglattstrich Leibung Termine: Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch die Auftraggebende, die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 09/2026 zugehen. Ausführungsende 07/2027 Ausführungsdauer 11 Monate

CPV 45421000, 45440000, 45421145Frist 24. Juni 2026330 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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