TED·519810-2026·Schließt in 31 Tagen

Grasmahd an Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Wartburgkreis

Thüringen
Zella-Mehlis, Germany·Veröffentlicht 28. Juli 2026
DienstleistungenLandschaftspflegeÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturLandschaftspflegeStrassenunterhaltMaharbeitenOeffentliche AusschreibungThueringen
Auftragswert
€791k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt die Grasmahd entlang von Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Wartburgkreis für die Jahre 2027 und 2028 aus. Der Auftrag umfasst die Pflege von Banketten und angrenzenden Flächen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Entwässerung. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 790.968 Euro.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Grasmahd zur Gewährleistung der Sichtverhältnisse, der Verkehrssicherheit, der Sicherstellung der Straßenentwässerung und der ingenieurbiologischen Sicherung des Straßenkörpers gegen Erosion sowie der Vermeidung von Verunkrautung entlang angrenzender bewirtschafteter Flächen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr sucht einen Dienstleister für Mäharbeiten an Straßenrändern und angrenzenden Flächen im Landkreis Wartburgkreis. Ziel der Arbeiten ist es, die Sicht für Verkehrsteilnehmer freizuhalten, die Entwässerung der Straßen zu sichern und Erosion zu verhindern. Der Vertrag läuft über zwei Jahre (2027 und 2028) und umfasst insgesamt mehrere hundert Hektar Mähfläche. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß § 123 GWB (Ausschluss von Straftaten)
  • Nachweis der Eignung gemäß § 124 GWB (Integrität und Zuverlässigkeit)
  • Nachweis der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Wartburgkreis; Grasmahd - Jahresvertrag 2027/2028
€791k

Grasmahd zur Gewährleistung der Sichtverhältnisse, der Verkehrssicherheit, der Sicherstellung der Straßenentwässerung und der ingenieurbiologischen Sicherung des Straßenkörpers gegen Erosion sowie der Vermeidung von Verunkrautung entlang angrenzender bewirtschafteter Flächen. ca. 576 ha Bankette bis 2 m mähen ca. 370 ha angrenzende Flächen 2 m – 4 m mähen ca. 62 ha angrenzende Flächen 4 m – 6 m mähen ca. 150.000 m2 sonstige Flächen mähen mit Entsorgung ca. 340.000 m2 sonstige Flächen mähen ohne Entsorgung ca. 200.000 m2 Bankette und Mittelstreifen mähen an 4-spurigen B-Straßen ca. 133.000 m2 A+E - Flächen mähen ca. 1.000 m2 Mahd ALE-Anlagen

CPV 77310000Frist 27. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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