Grasmahd an Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Was wird ausgeschrieben
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt die Grasmahd entlang von Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen für die Jahre 2027 und 2028 aus. Der Auftrag umfasst die Pflege von Banketten und angrenzenden Flächen zur Sicherung der Verkehrssicherheit und Entwässerung. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 492.448 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Grasmahd zur Gewährleistung der Sichtverhältnisse, der Verkehrssicherheit, der Sicherstellung der Straßenentwässerung und der ingenieurbiologischen Sicherung des Straßenkörpers gegen Erosion sowie der Vermeidung von Verunkrautung entlang angrenzender bewirtschafteter Flächen.
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr sucht einen Dienstleister für Mäharbeiten entlang von Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Ziel ist es, die Sichtverhältnisse für Verkehrsteilnehmer zu verbessern, die Straßenentwässerung freizuhalten und Erosion am Straßenrand zu verhindern. Der Vertrag läuft über zwei Jahre (2027/2028) und umfasst die Pflege von Banketten sowie angrenzenden Grünflächen in unterschiedlichen Breiten. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
- Keine rechtskräftigen Verurteilungen nach StGB
- Nachweis der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit
- Keine Insolvenzverfahren oder Liquidationsstatus
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
Aufteilung in Lose
1 LotGrasmahd zur Gewährleistung der Sichtverhältnisse, der Verkehrssicherheit, der Sicherstellung der Straßenentwässerung und der ingenieurbiologischen Sicherung des Straßenkörpers gegen Erosion sowie der Vermeidung von Verunkrautung entlang angrenzender bewirtschafteter Flächen. ca. 485 ha Bankette bis 2 m mähen ca. 480 ha angrenzende Flächen 2 m – 4 m mähen ca. 80 ha angrenzende Flächen 4 m – 6 m mähen ca. 40.000 m2 sonstige Flächen mähen mit Entsorgung ca. 311.000 m2 sonstige Flächen mähen ohne Entsorgung ca. 28.000 m2 A+E - Flächen mähen ca. 1.200 m2 Mahd ALE-Anlagen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100 % Preis
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung