TED·294028-2026

Büroverbrauchsmaterial für Stadtverwaltung Erfurt (24 Monate, 200 Kostenstellen)

Auftragswert
~€800k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Mai 2026
-1 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt eine Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial für ihre Organisationseinheiten aus. Der Vertrag läuft über 24 Monate und umfasst ca. 200 Kostenstellen der Stadtverwaltung. Es handelt sich um eine Lieferleistung im offenen Verfahren nach VgV.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtverwaltung Erfurt vergibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial (z. B. Papier, Stifte, Ordner, Druckerzubehör) für ihre rund 200 Kostenstellen. Der Vertrag gilt für 24 Monate. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung während dieser Zeit Bedarfsbestellungen über den Rahmenvertragspartner abwickeln kann, ohne jeweils ein neues Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Bewerber müssen unter anderem die Eignungskriterien nach GWB erfüllen, eine Erklärung zu den Russland-Sanktionen abgeben und die Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes nachweisen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.

Office SuppliesPublic ProcurementGovernmentOffice SuppliesFramework AgreementPublic SectorGovernment ProcurementOffice EquipmentMunicipal AdministrationProcurement 2024
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Eignung nach VOB/A bzw. VgV nachweisen
  • Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB (u. a. keine terroristischen Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug)
  • Erklärung zur Umsetzung der Russland-Sanktionen (EU-Verordnung 833/2014)
  • Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)
  • Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB
  • Selbstreinigungserklärung gem. § 125 GWB möglich
  • Preis als einziges Zuschlagskriterium (100 %)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial

Rahmenvereinbarung für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen

CPV 30191000Frist 28. Mai 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link