TED·376409-2026

Lieferung und Montage von Büro- und Polstermöbeln für das Dienstgebäude Tanzende Türme

Hamburg
Hamburg, Germany·Veröffentlicht 2. Juni 2026
BĂĽroausstattungInneneinrichtungĂ–ffentliche VerwaltungBueromoebelInneneinrichtungOeffentliche VerwaltungHamburgMoeblierung
Auftragswert
€2.0M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
11. Juni 2026
-35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Behörde für Finanzen und Bezirke in Hamburg schreibt die Ausstattung des Dienstgebäudes „Tanzende Türme“ mit Büromobiliar aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und betriebsfertige Übergabe von Polster-, Lounge- und Besprechungsmöbeln. Das Projekt ist in zwei Lose unterteilt und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 2,04 Millionen Euro.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage sowie betriebsfertige Übergabe von Büromobiliar zur Ausstattung des Dienstgebäudes „Tanzende Türme“ mit einer Ausstattung der Arbeits- und Kommunikationsbereiche mit funktionalen, langlebigen und nachhaltigen Möbeln, die ein einheitliches Gestaltungs- und Möblierungskonzept unterstützen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Hamburger Behörde für Finanzen und Bezirke sucht einen Anbieter für die Möblierung ihres Dienstgebäudes „Tanzende Türme“. Der Auftrag beinhaltet die Lieferung und Montage von funktionalen und nachhaltigen Möbeln für Arbeits- und Kommunikationsbereiche. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Polster- und Loungemöbel, während Los 2 Besprechungsmöbel abdeckt. Interessierte Unternehmen müssen neben dem Preis auch Qualitätskriterien durch Produktblätter und Muster nachweisen, wobei der Preis mit 60 Prozent und die Qualität mit 40 Prozent in die Bewertung einfließen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
  • Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
  • Nachweis der Eignung gemäß § 16 VOB/A
  • Einreichung von Produktblättern und Mustern zur Qualitätsbewertung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Polster und Loungemöbel

siehe Gestaltungskonzept und Preisblatt

CPV 39130000, 39100000Frist 11. Juni 2026
LOT-0002Besprechungsmöbel

siehe Gestaltungskonzept und Preisblatt

CPV 39130000, 39100000Frist 11. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • price

    Preis

    60%
  • quality

    Die eingereichten Produktblätter und Muster werden wie folgt bewertet: Qualitätskriterien lt. Bewertungsmatrix. Für die Qualitätsbewertung werden die Bewertungspunkte mit einem Faktor, siehe Bewertungsmatrix, zu einer Punktzahl addiert. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien: • Material- und Ausführungsqualität max. 160 Punkte • Funktionale Eigenschaften und Ausstattung max. 160 Punkte • System- und Umsetzungskonzept/Rollout-Fähigkeit max. 80 Punkte Hierbei können maximal 400 Punkte erreicht werden

    40%
  • price

    Preis

    60%
  • quality

    Die eingereichten Produktblätter und Muster werden wie folgt bewertet: Qualitätskriterien lt. Bewertungsmatrix. Für die Qualitätsbewertung werden die Bewertungspunkte mit einem Faktor, siehe Bewertungsmatrix, zu einer Punktzahl addiert. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien: • Material- und Ausführungsqualität max. 160 Punkte • Funktionale Eigenschaften und Ausstattung max. 160 Punkte • System- und Umsetzungskonzept/Rollout-Fähigkeit max. 80 Punkte Hierbei können maximal 400 Punkte erreicht werden.

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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