Rahmenvereinbarung für Paketbeförderung der Steuerverwaltung in Bayern und Thüringen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.09.2025
- CPV-Codes
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- Paketbeförderung (60161000)
- Paketpostdienste (64113000)
- Paketzustellung (64121200)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 614819-2025
- Verfahrensnummer
- 835444d4-bfe5-4d2d-92cb-7dad4e79c5df
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern, sucht einen Dienstleister für die Abholung, den Transport und die Zustellung von Paketen für die Dienststellen der bayerischen Steuerverwaltung. Für die Finanzämter des Freistaats Thüringen betrifft die Leistung ausschließlich Sendungen zum Finanzamt Wunsiedel (Scanzentrum) und zurück. Die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2025 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Frachtpostsendungen (Pakete) für die Dienststellen der Steuerverwaltung des Freistaates Bayern und der Finanzämter des Freistaates Thüringen. Für die Finanzämter des Freistaats Thüringen gilt dies allerdings nur bezüglich der Sendungen zum Finanzamt Wunsiedel (Scanzentrum) und zurück. Die Beförderung von Frachtpostsendungen umfasst die Abholung des Versandgutes bei den Dienststellen, den Transport/Versand sowie die Zustellung und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen aller Frachtpostsendungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für die Dienststellen der Steuerverwaltung
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Frachtpostsendungen (Pakete) für die Dienststellen der Steuerverwaltung des Freistaates Bayern und der Finanzämter des Freistaates Thüringen. Für die Finanzämter des Freistaats Thüringen gilt dies allerdings nur bezüglich der Sendungen zum Finanzamt Wunsiedel (Scanzentrum) und zurück. Die Beförderung von Frachtpostsendungen umfasst die Abholung des Versandgutes bei den Dienststellen, den Transport/Versand sowie die Zustellung und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen aller Frachtpostsendungen.
Frist: 23.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für die Dienststellen der Steuerverwaltung
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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 853403-2025
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