Briefdienstleistungen für Dienststellen in Bremen und Bremerhaven
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.11.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bremen, Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.10.2025
- CPV-Codes
- Post- und Fernmeldedienste (64000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 696993-2025
- Verfahrensnummer
- 36f52551-a0f0-40db-beeb-7469d38b2d4c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit beschafft Briefdienstleistungen für die von ihrem Internen Service Bremen-Bremerhaven betreuten Dienststellen. Vorgesehen sind insbesondere die arbeitstägliche Abholung von Briefsendungen aus Postfächern der Deutschen Post und deren Auslieferung an die genannten Dienststellen und gegebenenfalls weitere Liegenschaften in Bremen, Bremerhaven und der umliegenden Region. Die Leistung ist montags bis freitags, außer an gesetzlichen und örtlichen Feiertagen, zu erbringen; Angebote können bis zum 3. November 2025 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Briefdienstleistungen für die vom Internen Service Bremen-Bremerhaven betreuten Dienststellen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Briefdienstleistungen Interner Service Bremen-Bremerhaven
Die zu vergebende Dienstleistung umfasst insbesondere folgende Leistungen: - Arbeitstägliche Abholung von Briefsendungen des Auftraggebers von den Filialen der Deutschen Post AG (Postfachleerung) und Auslieferung an die in der Anlage 3a aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften (Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage und (bei Leistungserbringung am Standort des Auftraggebers) örtliche Feiertage und sonstige geschäftsbedingte Schließtage der jeweiligen Postanlaufstelle) - Arbeitstägliche Abholung der zu versendenden Briefsendungen aus den in der Anlage 3a aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegen- schaften zur weiteren Bearbeitung - Freimachen, Beförderung und Zustellung der aus den aufgeführten Dienststellen einschließlich deren evtl. genannten Liegenschaften abgeholten Briefsendungen innerhalb des gesetzlich definierten Zustellzieles, derzeit § 18 Abs. 1 des Postgesetzes (PostG) vom 15. Juli 2024. Das heißt, die Zustellung der bereitgestellten Briefsendungen hat im Jahresdurch- schnitt - zu jeweils mindestens 95 % am dritten auf die Abholung folgenden Werktag und - zu 99% am vierten auf die Abholung folgenden Werktag zu erfolgen. Sollten sich während der Vertragslaufzeit die gesetzlichen Vorschriften ändern, wird das Zustellziel entsprechend angepasst, ohne dass es weiterer Vereinbarungen bedarf. (Als Werktag gilt jeder Tag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.) - Beförderung u. Zustellung von Briefsendungen mit Großempfänger-Postleitzahlen - Einhaltung der Standards zur Qualitätssicherung gemäß der jeweils gültigen DIN-Normen; zum Stand der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen: DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig), zur Laufzeitmessung analog gemäß DIN EN 13850 (oder gleichwertig) sowie zum Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig). Die Vorlage von Zertifikaten ist hierfür nicht erforderlich; der Bieter erklärt durch seine Angebotsabgabe, dass er die Anforderungen erfüllt. Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande; die Leistungsausführung beginnt ab 01.04.2026 und endet am 31.03.2028.
Frist: 03.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialver- sicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbs- verzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabe- verfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unter- beauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschluss- gründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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LOT-0000 · Briefdienstleistungen Interner Service Bremen-Bremerhaven
- reine Preiswertung
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Vergabeunterlagen
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Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialver- sicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbs- verzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabe- verfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unter- beauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschluss- gründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 789935-2025
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