Breitbandausbau mittels Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Hohenthann

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Hohenthann schreibt den flächendeckenden Ausbau einer Gigabitinfrastruktur im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells aus. Ziel ist die Versorgung unterversorgter Gebiete mit leistungsfähigen Telekommunikationsdiensten unter Nutzung von Fördermitteln. Der Vertrag hat eine Laufzeit von etwa sieben Jahren.
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Ausschreibung Breitband Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Die Gemeinde Hohenthann sucht einen Partner für den Ausbau eines schnellen Breitbandnetzes, da in Teilen des Gemeindegebiets derzeit keine ausreichende Gigabitinfrastruktur vorhanden ist. Bei dem sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodell übernimmt ein Telekommunikationsunternehmen den Ausbau und Betrieb des Netzes, während die Gemeinde die Differenz zwischen den Investitionskosten und den erwarteten Einnahmen durch Fördermittel ausgleicht. Der Auftrag umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der Infrastruktur über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Interessierte Unternehmen müssen ihre Wirtschaftlichkeitslücke detailliert darlegen und sich an den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 orientieren.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Vorlage sämtlicher Eigenerklärungen bis zum Schlusstermin
- Ausschluss bei fehlenden oder fehlerhaften Eigenerklärungen ohne Nachfrist
- Detaillierte Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke
- Einhaltung der Gigabit-Rahmenregelung 2.0
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotEin Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- cost80%
Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala festgelegt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality15%
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 15 Punkten festgelegt. Das Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Ausbauzeitraum erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 15 Punkten. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einer Dauer für die Fertigstellung von mehr als 24 Monaten ab Vertragsschluss. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Ausbauzeiträume erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality5%
Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung