Breitbandausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für unterversorgte Gebiete in Neustadt an der Donau
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Neustadt an der Donau schreibt den Ausbau einer flächendeckenden Gigabit-Infrastruktur im unterversorgten Teilbereich aus. Das Projekt wird im Wirtschaftlichkeitslückenmodell durchgeführt, wobei die Gebietskörperschaft Fördermittel aus EU-Programmen erhält. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2555 Tagen (ca. 7 Jahre). Die Wirtschaftlichkeitslücke ist mit 95% Gewichtung das dominierende Zuschlagskriterium.
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Ausschreibung Breitband Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Die Stadt Neustadt an der Donau vergibt den Ausbau von Gigabit-Breitbandinfrastruktur in Gebieten, die derzeit nicht ausreichend versorgt sind. Das Projekt folgt dem sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodell — dabei wird der Ausbau von einem privaten Investor finanziert, und die Differenz zwischen den Kosten und dem erwarteten Erlös (die Wirtschaftlichkeitslücke) wird durch Fördermittel ausgeglichen. Der Vertrag läuft über sieben Jahre, wobei Bieter ihre Wirtschaftlichkeitslücke für diesen Zeitraum darstellen müssen. Bewertet wird hauptsächlich (95%) die Plausibilität dieser Berechnung, nur zu 5% spielen qualitative Aspekte eine Rolle. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erfahrung im Breitband- und Glasfaserausbau
- Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für Telekommunikationsinfrastruktur
- Kenntnisse im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
- Referenzen für vergleichbare öffentliche Infrastrukturprojekte
- Fähigkeit zur detaillierten Wirtschaftlichkeitslücken-Berechnung über 7 Jahre
- Eignung für EU-geförderte Projekte
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotEin Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- cost95%
Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala festgelegt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality5%
Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert