Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Glas Seele GmbH

Auftragswert

€129k

Zuschlag am

1. Juli 2026

TED·465632-2026

Lieferung und Montage von 12 Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Bayern
Füssen, Germany·Veröffentlicht 7. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBrandschutzTuerenBauleistungenOeffentliche VerwaltungMontagearbeiten
Auftragswert
~€50k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Füssen schreibt die Lieferung und Montage von 12 zweiflügeligen Brandschutztüren inklusive Feststellanlagen aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bau- und Montageleistungen. Ein konkreter Zeitrahmen wurde nicht genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

12 Stück Brandschutztüren 2-flüglig mit Feststellanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Füssen sucht einen Auftragnehmer für den Austausch oder die Neuinstallation von 12 zweiflügeligen Brandschutztüren, die jeweils mit einer Feststellanlage ausgestattet sind. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich Brandschutztüren im Notfall automatisch schließen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung als auch die fachgerechte Montage der Türen. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf den Auftrag bewerben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Brandschutztüren BA2

12 Stück Brandschutztüren 2-flüglig mit Feststellanlagen

CPV 45000000, 45400000, 45420000, 45421131, 45343000, 44221220
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    alleiniges Zuschlagskriterium Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Glas Seele GmbH · €129k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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