Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: SaveCon ´Die Sanierer´ GmbH

Auftragswert

€250k

Zuschlag am

19. Mai 2026

TED·344770-2026

Brandschutzputz und Betonsanierung an Deckenflächen

Baden-Württemberg
Stuttgart, Germany·Veröffentlicht 20. Mai 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBrandschutzBetonsanierungBauleistungenOeffentliche VerwaltungInstandsetzung
Auftragswert
~€125k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt die Sanierung von Deckenflächen aus. Der Auftrag umfasst ca. 1355 m² Brandschutzspritzputz sowie ca. 100 m² Betonsanierung an Rippendecken inklusive Untergrundvorbereitung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

- ca. 1355m² Deckenflächen Brandschutzspritzputz aus zementgebundenen Mineralfaser incl. Vorbearbeiten d. Untergrunds, Putzträger Rippenstreckmetall - ca. 100m² Rippendecken Betonsanierung

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Stuttgart sucht einen Fachbetrieb für Brandschutz- und Sanierungsarbeiten an Deckenflächen. Dabei geht es konkret um das Aufbringen von ca. 1355 Quadratmetern zementgebundenem Brandschutzspritzputz auf Rippenstreckmetall sowie die Instandsetzung von etwa 100 Quadratmetern Rippendecken durch Betonsanierung. Die Arbeiten beinhalten auch die notwendige Vorbereitung der Untergründe. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Brandschutzputz und Betonsanierung

- ca. 1355m² Deckenflächen Brandschutzspritzputz aus zementgebundenen Mineralfaser incl. Vorbearbeiten d. Untergrunds, Putzträger Rippenstreckmetall - ca. 100m² Rippendecken Betonsanierung

CPV 45410000, 45343100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    nur Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an SaveCon ´Die Sanierer´ GmbH · €250k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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