Brandschutznachweis für Sitzungssaalgebäude Amts- und Landgericht Hof
Was wird ausgeschrieben
Das Staatliche Bauamt Bayreuth vergibt einen Dienstleistungsauftrag über die Erstellung eines Brandschutznachweises für den Neubau eines Sitzungssaalgebäudes am Amts- und Landgericht Hof. Der Auftrag ist Teil eines größeren Bauvorhabens (ZJG Hof). Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
ZJG Hof, Errichtung eines Sitzungssaalgebäudes für das Amts- und Landgericht Hof.
Das Staatliche Bauamt Bayreuth vergibt die Erstellung eines Brandschutznachweises für den Neubau eines Sitzungssaalgebäudes am Amts- und Landgericht Hof. Ein Brandschutznachweis ist ein Gutachten, das nachweist, dass ein Gebäude die gesetzlichen Brandschutzanforderungen erfüllt — er ist Voraussetzung für die Bau genehmigung. Das Bauvorhaben gehört zum Projekt ZJG Hof (Zentrale Justizgebäude). Da es sich um ein Gerichtsgebäude handelt, gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen. Die Vergabe erfolgt offen ohne EU-Fördermittel.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Fachkunde für Brandschutzgutachten
- Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeits-, Aufenthalts-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohngesetz
- Formgerechte und fristgerechte Angebotsabgabe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotZJG Hof, Errichtung eines Sitzungssaalgebäudes für das Amts- und Landgericht Hof.
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung