Boten- und Kurierfahrten für Arbeitsagenturen und Jobcenter in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Wilhelmshaven

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.02.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0,1 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Bremen, Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.01.2024
CPV-Codes
Post- und Fernmeldedienste (64000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
5470-2024
Verfahrensnummer
41af4e51-7b35-4687-a882-404dfdd8f537

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit beschafft Boten- und Kurierdienstleistungen für ihre Agenturen für Arbeit, Geschäftsstellen und Jobcenter in den Regionen Bremen-Bremerhaven sowie Oldenburg-Wilhelmshaven. Die Abhol-, Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie die jeweiligen Einsatzstellen werden vom Auftraggeber verbindlich vorgegeben. Angebote konnten bis zum 12. Februar 2024 um 13:00 Uhr UTC eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Kurierdienstleistungen im Bezirk des Internen Service Bremen-Bremerhaven

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · AA Bremen-Bremerhaven

    Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Verbundes des Internen Service Bremen-Bremerhaven für die Agenturen für Arbeit (AA) Bremen-Bremerhaven sowie den jeweiligen Geschäftsstellen und den Jobcentern. Die jeweiligen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten sowie Abholzeiten und deren Abfahrts- bzw. Anfahrtsstellen werden vom Auftraggeber verbindlich vorgegeben und sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten (siehe Tourenpläne, Anlage 3a/3b). Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn für die Durchführung der Kurier-/Botenfahrt noch erforderliche Unterlagen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen oder mit Vorlauf einer Woche eine Zeitplanänderung vom Auftraggeber mitgeteilt wird. Die Einhaltung der Ankunftszeiten ist für den weiteren Dienstbetrieb zwingend erforderlich. Abweichungen davon, z. B. durch Stau oder durch andere nicht durch den Auftragnehmer zu beeinflussende Ereignisse, sind dem Auftraggeber umgehend, auch telefonisch, mitzuteilen. Vom Auftragnehmer sind die genannten Boten- und Kurierdienste regelmäßig zu erbringen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie an sonstigen geschäftsbedingten Schließtagen). Aufgrund der aktuellen Lage besteht die Möglichkeit des partiellen Wegfalls oder von Aufstockung einzelner Anlaufstellen (siehe Angaben "Leistungsverzeichnis"). Die Boten- bzw. Kurierfahrten werden ausschließlich mit Personal und Fahrzeugen des Auftragnehmers durchgeführt (siehe jedoch § 10 Vertragsentwurf). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur zuverlässiges und fachkundig qualifiziertes Personal einzusetzen. Für die Absicherung der Zufahrten und Parkmöglichkeiten zum Be- und Entladen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Auftragnehmer garantiert mit Unterzeichnung des Angebotes Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm anvertrauten Transportgut des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet. Außerdem unterliegt er den besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG), der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV), der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das eingesetzte Personal ist vor Arbeitsaufnahme gem. den vorgenannten gesetzlichen Regelungen zu verpflichten (siehe Anlage C.3, Vordrucke zur Angebotserstellung). Das eingesetzte Personal hat sich jederzeit gegenüber dem Auftraggeber, auf dessen Verlangen hin, mit einem Identifikationsausweis als Mitarbeiter/in des Auftragnehmers auszuweisen. Die Hausordnung der BA (Anlage 1) sowie die ggf. für die jeweilige Liegenschaft geltende Hausordnung sind zwingend zu beachten und durch die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des Auftragnehmers zu unterzeichnen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des Auftragnehmers eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Im Laufe des Vertragszeitraums kann ggf. der Auftraggeber neue Zutrittsregelungen bestimmen, welche ebenfalls vom Auftragnehmer zu beachten sind. Der Auftragnehmer versichert mit der Unterzeichnung des Angebotes, dass das als Fahrer/in eingesetzte Personal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die zu lenkende Fahrzeugtechnik ist. Ein Führungszeugnis der Belegart "O" ohne Eintragungen wird vorausgesetzt und muss dem Internen Service Bremen-Bremerhaven unmittelbar nach Zuschlagserteilung und vor Arbeitsaufnahme vorgelegt werden. Alle Fahrzeuge bzw. das eingesetzte Personal müssen ständig erreichbar sein. Die Ausstattung mit Funk-/Mobiltelefon ist Pflicht. Los 1: Hier erfolgt ein Posttausch, d. h. es ist Transportgut abzugeben und neues Transportgut wieder mitzunehmen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 12.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · AA Oldenburg-Wilhelmshaven

    Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Verbundes des Internen Service Bremen-Bremerhaven für die Agenturen für Arbeit (AA) Oldenburg-Wilhelmshaven sowie den jeweiligen Geschäftsstellen. Die jeweiligen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten sowie Abholzeiten und deren Abfahrts- bzw. Anfahrtsstellen werden vom Auftraggeber verbindlich vorgegeben und sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten (siehe Tourenpläne, Anlage 3a/3b). Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn für die Durchführung der Kurier-/Botenfahrt noch erforderliche Unterlagen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen oder mit Vorlauf einer Woche eine Zeitplanänderung vom Auftraggeber mitgeteilt wird. Die Einhaltung der Ankunftszeiten ist für den weiteren Dienstbetrieb zwingend erforderlich. Abweichungen davon, z. B. durch Stau oder durch andere nicht durch den Auftragnehmer zu beeinflussende Ereignisse, sind dem Auftraggeber umgehend, auch telefonisch, mitzuteilen. Vom Auftragnehmer sind die genannten Boten- und Kurierdienste regelmäßig zu erbringen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie an sonstigen geschäftsbedingten Schließtagen). Aufgrund der aktuellen Lage besteht die Möglichkeit des partiellen Wegfalls oder von Aufstockung einzelner Anlaufstellen (siehe Angaben "Leistungsverzeichnis"). Die Boten- bzw. Kurierfahrten werden ausschließlich mit Personal und Fahrzeugen des Auftragnehmers durchgeführt (siehe jedoch § 10 Vertragsentwurf). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur zuverlässiges und fachkundig qualifiziertes Personal einzusetzen. Für die Absicherung der Zufahrten und Parkmöglichkeiten zum Be- und Entladen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Auftragnehmer garantiert mit Unterzeichnung des Angebotes Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm anvertrauten Transportgut des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet. Außerdem unterliegt er den besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG), der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV), der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das eingesetzte Personal ist vor Arbeitsaufnahme gem. den vorgenannten gesetzlichen Regelungen zu verpflichten (siehe Anlage C.3, Vordrucke zur Angebotserstellung). Das eingesetzte Personal hat sich jederzeit gegenüber dem Auftraggeber, auf dessen Verlangen hin, mit einem Identifikationsausweis als Mitarbeiter/in des Auftragnehmers auszuweisen. Die Hausordnung der BA (Anlage 1) sowie die ggf. für die jeweilige Liegenschaft geltende Hausordnung sind zwingend zu beachten und durch die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des Auftragnehmers zu unterzeichnen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des Auftragnehmers eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Im Laufe des Vertragszeitraums kann ggf. der Auftraggeber neue Zutrittsregelungen bestimmen, welche ebenfalls vom Auftragnehmer zu beachten sind. Der Auftragnehmer versichert mit der Unterzeichnung des Angebotes, dass das als Fahrer/in eingesetzte Personal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die zu lenkende Fahrzeugtechnik ist. Ein Führungszeugnis der Belegart "O" ohne Eintragungen wird vorausgesetzt und muss dem Internen Service Bremen-Bremerhaven unmittelbar nach Zuschlagserteilung und vor Arbeitsaufnahme vorgelegt werden. Alle Fahrzeuge bzw. das eingesetzte Personal müssen ständig erreichbar sein. Die Ausstattung mit Funk-/Mobiltelefon ist Pflicht. Los 2: Hier handelt es sich jeweils nur um die Abholung des Transportgutes und die Ablieferung des Transportgutes bei der letzten Anfahrstelle. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 12.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Abweichend von dem voranstehenden Grund, gelten die Auschlussgründe gemäß §123, §124, §125 GWB. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen: - Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7) - Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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1 Eintrag
  1. 18.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 231179-2024

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