Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II für rund 16 Plätze in Bremen

Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
473064-2026
Verfahrensnummer
8caa2917-a217-4eea-b48e-81db805cf486
CPV-Codes
Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (80400000)

Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord, beschafft die Konzeption und Durchführung einer ganzheitlichen Betreuung nach § 16k des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Maßnahme richtet sich an etwa 16 Plätze im Bezirk des Jobcenters Bremen. Angebote müssen bis zum 6. August 2026 um 10:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

§ 16k SGB II - ganzheitliche Betreuung Konzeption und Durchführung der Maßnahme "ganzheitliche Betreuung" gem. § 16k SGB II für ca. 16 Plätze im Bezirk des Jobcenter Bremen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · REZ NORD 16k JC Bremen

    REZ NORD 16k JC Bremen

    Frist: 06.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Folgende Dateien, mit denen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen ist, sind bei Angebotsabgabe einzureichen: D.2.pdf (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen) Abschnitt II: Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (II.2), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen schweren beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6), Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten (II.7), Auskünften und Informationen (II.8) Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen zur Selbstreinigung Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden. Abschnitt V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12) und - soweit notwendig - nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt. D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben zu übermitteln. D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel) Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser Bekanntmachung; kein Vertragsschluss, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Zum Nachweis einer Tätigkeit als Mitglied/eine mitarbeitende Person eines Unternehmens, in deren Auftrag die Person die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche Erklärung dieses Unternehmens über den Sachverhalt beizulegen. D.5.pdf (Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund der Sanktionen gegen Russland) Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Absatz 1 Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung ist durch die Abgabe der Datei D.5 durch den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erklären. Erst nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist zu übermitteln: Kopie des gültigen Zertifikats, wenn eine Trägerzulassung für die betreffende Maßnahme gesetzlich gefordert ist (im Anwendungsbereich der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gemäß § 5 Absatz 6) Nachweis der Eigenschaft als Inklusionsbetrieb nach § 215 SGB IX bei entsprechender Eigenerklärung in der Datei D.2 (gegebenenfalls Vorlage eines Nachweises der Eigenschaft als bevorzugte Einrichtung auch für Unterauftragnehmer) Nach Maßgabe des § 56 VgV können durch die Bieter fehlende Unterlagen übermittelt oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzt, erläutert, vervollständigt oder korrigiert werden.

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Folgende Dateien, mit denen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen ist, sind bei Angebotsabgabe einzureichen: D.2.pdf (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen) Abschnitt II: Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (II.2), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen schweren beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6), Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten (II.7), Auskünften und Informationen (II.8) Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen zur Selbstreinigung Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden. Abschnitt V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12) und - soweit notwendig - nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt. D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben zu übermitteln. D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel) Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser Bekanntmachung; kein Vertragsschluss, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Zum Nachweis einer Tätigkeit als Mitglied/eine mitarbeitende Person eines Unternehmens, in deren Auftrag die Person die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche Erklärung dieses Unternehmens über den Sachverhalt beizulegen. D.5.pdf (Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund der Sanktionen gegen Russland) Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Absatz 1 Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung ist durch die Abgabe der Datei D.5 durch den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erklären. Erst nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist zu übermitteln: Kopie des gültigen Zertifikats, wenn eine Trägerzulassung für die betreffende Maßnahme gesetzlich gefordert ist (im Anwendungsbereich der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gemäß § 5 Absatz 6) Nachweis der Eigenschaft als Inklusionsbetrieb nach § 215 SGB IX bei entsprechender Eigenerklärung in der Datei D.2 (gegebenenfalls Vorlage eines Nachweises der Eigenschaft als bevorzugte Einrichtung auch für Unterauftragnehmer) Nach Maßgabe des § 56 VgV können durch die Bieter fehlende Unterlagen übermittelt oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzt, erläutert, vervollständigt oder korrigiert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 653641-2026

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