Reinigungsleistungen für Spielplätze, Grünflächen und Verkehrsgrün in Bonn
Was wird ausgeschrieben
Die bonnorange AöR vergibt Reinigungsleistungen für öffentliche Spielplätze, Verkehrsgrün und Grünanlagen in verschiedenen Bonner Stadtteilen. Der Auftrag umfasst die Beseitigung von Unrat und Abfall (Glasbruch, Kronkorken, Tabakfilter, Fäkalien etc.), das Leeren von Abfallbehältern, das Reinigen integrierter Treppen sowie das Säubern von Feuerstellen inklusive Entsorgung von Brandresten. Die Leistung ist in 6 Lose aufgeteilt: Nord, Kessenich/Südstadt/Poppelsdorf/Ippendorf, Hardtberg, Zentrum, Dottendorf sowie ein Hotspot-Lose für die Innenstadt während der Sommerferien NRW.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die öffentlichen Spielplätze, Verkehrsgrün und Grünanlagen inkl. der zu den Flächen gehörenden Wege und Plätze, sind von jeglichem Unrat / Abfall (u.a. auch z. B. Glasbruch, Kronkorken, Tabakfilter, Leergut, Fäkalien, etc.) zu säubern. In den Flächen integrierte Treppen sind bei der Reinigung grundsätzlich mit abzukehren und zu den Flächen zugehörige Abfallbehälter sind komplett zu leeren d.h., auch neben den Abfallbehälter gefallener Müll oder auch z.B. Sand ist zu entfernen. Feuerstellen sind zudem zu säubern und die Brandreste komplett (auch Holzreste + Asche) zu entsorgen.
Die Stadtwerke Bonn (bonnorange AöR) suchen ein Reinigungsunternehmen für die regelmäßige Pflege von öffentlichen Spielplätzen, Grünflächen und Verkehrsgrün in verschiedenen Bonner Stadtteilen. konkret geht es darum, Spielplätze und Parks von Müll zu befreien (Glas, Kronkorken, Zigarettenkippen, Fäkalien), Abfallbehälter zu leeren, Treppen zu reinigen und Feuerstellen zu säubern. Der Auftrag ist in sechs Lose aufgeteilt, die verschiedene Stadtteile abdecken – davon ein spezielles Los für stark frequentierte Bereiche (Hotspots) in der Innenstadt während der NRW-Sommerferien. Bewerber müssen die gesetzlichen Eignungsnachweise (§§ 122, 123, 124 GWB) erfüllen. Der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren einstelligen Millionenbereich pro Jahr.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung nach § 122 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Eignung nach § 123 GWB (keine Insolvenzverfahren)
- Eignung nach § 124 GWB (keine schweren Verfehlungen)
- Erfahrung mit kommunalen Reinigungsdienstleistungen
- Fähigkeit zur Müllentsorgung und Abfallmanagement
- Bereitschaft zur Meldung größerer Verschmutzungen an Auftraggeber
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 GWB § 124 GWB § 122 GWB Keine
Aufteilung in Lose
6 LoteKleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung