Einführung eines Bodycam-Systems für den kommunalen Außendienst

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Beschaffung und Implementierung eines ganzheitlichen Bodycam-Systems für das Ordnungsamt aus. Der Auftrag umfasst die Hardware-Lieferung, die Bereitstellung einer Verwaltungssoftware sowie begleitende Schulungs- und Wartungsleistungen. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb konzipiert.
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Einführung von Bodycams für den Außendienst
Die Landeshauptstadt Düsseldorf führt für ihren kommunalen Außendienst, insbesondere das Ordnungsamt, ein neues Bodycam-System ein. Der Auftrag beinhaltet nicht nur die Kameras selbst, sondern auch die notwendige technische Infrastruktur wie Dockingstationen, eine Software zur Verwaltung der Beweismittel sowie umfassende Serviceleistungen wie Schulungen und Wartung. Ziel ist eine moderne technische Ausstattung für die Mitarbeiter im Außendienst. Die Vergabe erfolgt auf Basis einer Kombination aus technischer Qualität und dem Preis.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Mindestlohn und Schwarzarbeitsbekämpfung
- Vollständigkeit der unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beabsichtigt die Einführung eines ganzheitlichen Bodycam-Systems für den kommunalen Außendienst, zunächst für das Ordnungsamt. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Inbetriebnahme von Bodycams und Zubehör, Docking- und Poolzuweisungslösungen, die Bereitstellung und der Betrieb einer zentralen Verwaltungs- und Beweismittelmanagementsoftware sowie Einführungs-, Schulungs-, Wartungs- und Supportleistungen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality60%
B-Kriterien in Leistungskatalog detailliert aufgeführt
- price40%
Gesamtangebotspreis
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung