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Bodenbelagsarbeiten und Vorarbeiten im Rathaus Stühlingen

Stadt StühlingenStühlingen, GermanyVeröffentlicht 4. Juni 2026
Auftragswert
€35k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
40 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Stühlingen schreibt Bodenbelagsarbeiten für ihr Rathaus aus. Der Auftrag umfasst Vorarbeiten im Bestand sowie die Verlegung von Bodenbelägen inklusive Treppenstufen auf einer Fläche von 470 m². Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag über ein offenes Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

- Vorarbeiten im Bestand - Bodenbelag inkl. Treppenstufen 470m²

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Stühlingen plant die Sanierung ihres Rathauses und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Bodenbelagsarbeiten. Der Auftrag umfasst die notwendigen Vorarbeiten im Bestand sowie die Verlegung von neuen Bodenbelägen und die Gestaltung der Treppenstufen auf einer Gesamtfläche von 470 Quadratmetern. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen müssen die allgemeinen gesetzlichen Eignungskriterien für öffentliche Aufträge erfüllen, insbesondere in Bezug auf Zuverlässigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen wie Steuerhinterziehung oder Insolvenz.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBodenbelagsarbeitenSanierungOeffentliche VerwaltungHandwerkInnenausbau
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß § 122 GWB
  • Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Nachweis der Selbstreinigung bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 125 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Bodenbelagsarbeiten Nadelvlies Bestand
€35k

- Vorarbeiten im Bestand - Bodenbelag inkl. Treppenstufen 470m²

CPV 45432130Frist 13. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link