Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Dieter Holschbach GmbH

Auftragswert

€116k

Zuschlag am

29. Mai 2026

TED·454120-2026

Bodenbelagsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bierden

Niedersachsen
Verden, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenBodenbelagsarbeitenOeffentliche AusschreibungBauleistungenSchulbauHandwerk
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Achim schreibt Bodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für ein einzelnes Los. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Verlegung von Bodenbelägen im Rahmen der baulichen Erweiterung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausgeschrieben werden die Bodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa in Achim. Auftraggeber ist die Stadt Achim. Berechtigter und Verpflichteter aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Achim

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Achim plant die Erweiterung der Grundschule Bierden zu einer Ganztagsschule inklusive Mensa. Im Rahmen dieses Bauvorhabens werden nun die Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben, die als einzelnes Gewerk vergeben werden. Interessierte Unternehmen müssen die entsprechenden Bodenbeläge liefern und fachgerecht verlegen. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, ist die Vergabe an den Preis gebunden, der das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Bodenbelagsarbeiten - Umbau und Erweiterung GS Bierden

Bodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden.

CPV 45432130
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Dieter Holschbach GmbH · €116k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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