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Bodenbelagsarbeiten im Polizeirevier Tübingen

Baden-Württemberg
Tübingen, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenBodenbelagsarbeitenOeffentliche VerwaltungSanierungBauleistungenSicherheitsueberpruefung
Auftragswert
€117k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
1. Sept. 2026
41 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Amt Tübingen von Vermögen und Bau Baden-Württemberg schreibt Bodenbelagsarbeiten für die Generalsanierung des Polizeireviers Tübingen aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von ca. 1600 m² Linoleumboden sowie die Montage von 1400 m Sockelleisten. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bodenbelagsarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Im Zuge der Generalsanierung des Polizeireviers in Tübingen werden Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst konkret das Verlegen von etwa 1600 Quadratmetern Linoleumboden sowie die Anbringung von 1400 Metern Sockelleisten. Da es sich um ein Polizeigebäude handelt, müssen die eingesetzten Mitarbeiter vorab einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Der Auftrag wird als ein einzelnes Los vergeben und rein nach dem Preis bewertet.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung des eingesetzten Personals

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

siehe Vergabeunterlagen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bodenbelagsarbeiten
€117k

Im Rahmen der Generalsanierung des Polizeireviers Tübingen sollen Bodenbelagsarbeiten ausgeführt werden. ca. 1600m² Linoleumboden ca. 1400m Sockelleisten Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen.

CPV 45432130Frist 1. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    ---

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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