Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Fußbodentechnik Aldo Wiesbernd GmbH

Auftragswert

€67k

Zuschlag am

25. Juni 2026

TED·443960-2026

Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Gesamtschule Verl

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenBodenbelagsarbeitenSchulbauOeffentliche AusschreibungHandwerkBauleistungen
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Zentrale Vergabestelle der Städte Rietberg, Verl und der Gemeinde Langenberg schreibt Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Gesamtschule Verl aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von ca. 2.250 Quadratmetern Linoleum. Die Ausführung soll innerhalb von 35 Werktagen nach Aufforderung erfolgen.

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Bodenbelagsarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Zentrale Vergabestelle für Rietberg, Verl und Langenberg sucht einen Fachbetrieb für Bodenbelagsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Gesamtschule in Verl. Konkret geht es um die Verlegung von etwa 2.250 Quadratmetern Linoleum. Der Auftrag ist zeitlich eng getaktet: Nach einer Aufforderung soll die Arbeit innerhalb von 35 Werktagen abgeschlossen sein. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, liegt der Fokus der Vergabe rein auf dem wirtschaftlichsten Angebot.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Erw. Gesamtschule Verl; Bodenbelagsarbeiten Neubau

ca. 2.250 qm Linoleum Ausführungszeit: Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 22.06.2026 gestellt. Die Leistung ist zu vollenden innerhalb von 35 Werktagen.

CPV 45432100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Fußbodentechnik Aldo Wiesbernd GmbH · €67k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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