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Bodenbelagsarbeiten fuer den Neubau der Gemeinschaftsschule Rohrbach

Saarland
Homburg, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenBodenbelagsarbeitenSchulbauOeffentliche AusschreibungHandwerkSaarpfalz Kreis
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Saarpfalz-Kreis schreibt Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Gemeinschaftsschule in Rohrbach aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Verlegung von ca. 2.000 m² Kautschuk-Bodenbelägen sowie die entsprechende Untergrundvorbereitung und Sockelmontage. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bodenbelagsarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Der Saarpfalz-Kreis sucht einen Fachbetrieb für die Bodenbelagsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Gemeinschaftsschule in Rohrbach. Konkret geht es um die Verlegung von insgesamt 2.000 Quadratmetern Kautschuk-Bodenbelag sowie die notwendige Vorbereitung des Untergrunds, die Reinigung und die Montage von Sockelleisten. Da es sich um einen Schulneubau handelt, sind robuste und langlebige Materialien gefordert. Der Auftrag wird primär über den Preis vergeben, wobei auch Qualitätskriterien in die Bewertung einfließen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000FB 22 - Neubau GemS Rohrbach - Bodenbelag

Ca. 1.600 m² Bodenbelag Kautschuk-Schaum Ca. 400 m² Bodenbelag Kautschuk Ca. 2.000 m² Vorbereiten des Bodens + Reinigung und Ersteinpflege nach Einbau Ca. 1.100 lfm aufgesetztes Sockelprofil + Wandhochzug

CPV 45432100Frist 27. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    .

    20%
  • price

    .

    80%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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