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Bodenbelagsarbeiten für den 5. Bauabschnitt der Realschule Eggenfelden

Bayern
Pfarrkirchen, Germany·Veröffentlicht 30. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenBodenbelagsarbeitenOeffentliche BauauftraegeSchulbauHandwerkBodenleger
Auftragswert
~€95k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
15. Sept. 2026
47 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Rottal-Inn schreibt Bodenbelagsarbeiten für den fünften Bauabschnitt der Realschule Eggenfelden aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von ca. 396 m² Kautschuk-Belag und ca. 975 m² PVC-Belag inklusive der entsprechenden Sockelleisten. Die Vergabe erfolgt als ein Los, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Realschule Eggenfelden, Bauabschnitt 5, Bodenbelagsarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Rottal-Inn sucht einen Fachbetrieb für Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Sanierung oder Erweiterung der Realschule Eggenfelden. Konkret geht es um die Verlegung von insgesamt knapp 1.400 Quadratmetern Bodenbelag, aufgeteilt in Kautschuk- und PVC-Materialien, sowie die Montage der dazugehörigen Sockelleisten. Da der Preis das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Bodenleger, die Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben haben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Realschule Eggenfelden BA 5, Bodenbelagsarbeiten

- ca. 396m² Kautschuk-Belag - ca. 196m Stellsockel Kautschuk - ca. 975m² PVC-Belag - ca. 570m PVC-Sockel

CPV 45214220, 45262800, 45432111, 45432130Frist 15. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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