Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

16. Feb. 2024

TED·456076-2026

Bodenbelagsarbeiten in öffentlichen Gebäuden

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenBodenbelagsarbeitenBauleistungenOeffentliche VerwaltungHandwerkInnenausbau
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen schreibt Bodenbelagsarbeiten für eine Fläche von insgesamt 6.000 m² aus. Der Auftrag umfasst das Spachteln und Schleifen von Zementestrich sowie die Verlegung von PVC-Bodenbelägen und die Montage von Sockelleisten. Die Arbeiten finden im Raum Frankfurt/Offenbach statt.

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Bodenbelagarbeiten (DIN 18 365);

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen sucht einen Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten in einem Umfang von rund 6.000 Quadratmetern. Die Arbeiten beinhalten die Vorbereitung des Untergrunds durch Spachteln und Schleifen sowie die Verlegung von strapazierfähigen PVC-Bodenbelägen und die Anbringung von Sockelleisten aus Aluminium und PVC. Das Projekt richtet sich an Fachbetriebe für Bodenbelagsarbeiten, die nach DIN 18365 arbeiten können. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, ist eine fachgerechte Ausführung gemäß den geltenden Normen für Bodenbelagsarbeiten zwingend erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bodenbelagsarbeiten

Ca. 6.000 m2 - Untergrund spachteln Zementestrich Rakeltechnik D 3mm, Schleifen Ca. 2.250 m2 - Bodenbelag PVC heterogen Kl.34 BFL-s1 D 2mm Ca. 3.750 m2 - Bodenbelag PVC heterogen Kl.43 BFL-s1 D 2mm Ca. 2.000 m - Sockelstreifen - Hohlkehle - Bodenbelag PVC heterogen H 100mm Ca- 2.300 m - Sockelleisten - Aluminium - einteilig - H 75-80mm - inkl. Verfugung

CPV 45432100
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Feb. 2024
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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