TED·431603-2026·Schließt in 34 Tagen

Bodenbelagarbeiten für Umbau an der Hochschule Trier

LBB Regionale Vergabestelle TrierTrier, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€46k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Juli 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die LBB Regionale Vergabestelle Trier schreibt Bodenbelagarbeiten für den Umbau eines Gebäudes der Hochschule Trier am Standort Irminenfreihof aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von 515 m² Linoleum-Bodenbelag sowie die Montage von ca. 1.700 m Holz-Sockelleisten inklusive aller Vorarbeiten. Die Ausführungsdauer ist auf 34 Tage begrenzt.

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515m² Linoleum-Bodenbelag verlegen inkl. aller Vorarbeiten, inkl. ca. 1.700m Holz-Sockelleiste.

VergabeHero-Einschätzung

Die Hochschule Trier lässt im Rahmen eines Umbauprojekts für die Architektur-Fakultät und die Mensa neue Bodenbeläge verlegen. Der Auftrag umfasst das Verlegen von 515 Quadratmetern Linoleum sowie die Anbringung von etwa 1.700 Metern Holz-Sockelleisten, inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten am Untergrund. Es handelt sich um ein überschaubares Handwerksprojekt mit einer kurzen Ausführungszeit von 34 Tagen, das sich primär an spezialisierte Bodenlegerbetriebe richtet.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenBodenbelagsarbeitenHandwerkHochschulbauOeffentliche VerwaltungInnenausbau
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000123E0398 - Hochschule Trier - Irminenfreihof, HS Trier, Umbau für Zwecke der Architektur und Mensa - Bodenbelagarbeiten - DIN 18365, 18299

515m² Linoleum-Bodenbelag verlegen inkl. aller Vorarbeiten, inkl. ca. 1.700m Holz-Sockelleiste.

CPV 45000000, 45432100Frist 28. Juli 202634 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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