Bodenaustausch und Pflanzung von Straßenbäumen an 168 Baumbeeten
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Essen beauftragt den kompletten Bodenaustausch in 168 Straßenbaumbeeten sowie die anschließende Pflanzung von Straßenbäumen für den Herbst 2026. Der vorhandene Boden wird bis zu einer Tiefe von 80 bis 125 Zentimetern entfernt und durch fachgerechtes Baumsubstrat ersetzt. Der Auftrag ist in drei Lose nach Stadtbezirken aufgeteilt, sodass auch regionale Anbieter für Teilbereiche teilnehmen können. Die Arbeiten umfassen zudem die Entfernung vorhandener Baumstubben und die Bereitstellung spezieller Geräte für schwierige Standorte.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Zur Herbstpflanzung 2026 ist im Vorfeld an insgesamt 168 Baumbeeten im gesamten Stadtgebiet zur Verbesserung der Standortbedingungen der komplette vorhandene Boden bis zu einer Tiefe von 80-125 cm aufzunehmen und durch Baumsubstrat zu ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, das angelieferte FLL Substrat auf dessen Eignung hin zu untersuchen.
Die Stadt Essen lässt im Herbst 2026 die Erde in 168 Baumbeeten an Straßen komplett austauschen, um die Lebensbedingungen für die Bäume zu verbessern. Dazu wird der alte Boden bis zu einer Tiefe von etwa einem Meter ausgehoben, fachgerecht entsorgt und durch spezielles Baumsubstrat ersetzt. Anschließend werden neue Straßenbäume gepflanzt, wobei in einigen Fällen spezielle Maschinen nötig sind, um alte Wurzeln oder nah am Pflaster verlaufende Stämme zu bearbeiten. Der Auftrag ist in drei regionale Lose aufgeteilt, was die Teilnahme für lokale Garten- und Landschaftsbauer erleichtert. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Grün und Gruga)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau
- Kenntnisse im Bodenaustausch und Baumpflege
- Bereitstellung spezieller Maschinen
- Einhaltung von FLL-Substratstandards
- Termingerechte Durchführung im Herbst 2026
- Lokale Kenntnisse der Stadtbezirke
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
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Aufteilung in Lose
3 LoteEs sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden.
Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden.
Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung