Leasing und Kauf von sieben Dienstfahrzeugen, darunter Elektro- und Dieselmodelle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
6
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
09.08.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kraftfahrzeuge (34100000)
  • Personenkraftwagen (34110000)
  • Elektrofahrzeuge (34144900)
  • Finanzierungs-Leasing (66114000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
637648-2026
Verfahrensnummer
6620a820-f3ed-4b55-9fa0-5229619bc29d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bayerische Landesamt für Umwelt beschafft insgesamt sieben Dienstfahrzeuge. Vorgesehen sind drei Elektrofahrzeuge der Kompaktklasse und ein Diesel-Fahrzeug im Leasing sowie drei Diesel-Pkw zum Kauf; die Leasingverträge laufen 48 Monate mit jährlichen Fahrleistungen von 20.000 bis 30.000 Kilometern. Die Fahrzeuge sind für mehrere Regionen in Bayern vorgesehen, und Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt sieben Dienstfahrzeugen: drei Elektrofahrzeuge im Leasing, ein Diesel-Fahrzeug im Leasing sowie der Kauf von drei Diesel-Pkw.

Leistungen nach Losen (6)

  • LOT-0001 · Leasing von 2 E-Fahrzeugen Kompaktklasse

    Leasingzeitraum 48 Monate geplante jährliche Laufleistung 25.000 km Fahrzeugklasse: M1

    Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Leasing eines Diesel-Fahrzeugs Utilities

    Fahrzeugklasse: M1 Leasingzeitraum 48 Monate geplante jährliche Laufleistung 20.000 km

    Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Kauf eines Diesel-Fahrzeugs Utilities

    Fahrzeugklasse: N1

    Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Kauf eines Diesel-Fahrzeugs Utilities

    Fahrzeugklasse: N1

    Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Leasing eines E-Fahrzeugs Kompaktklasse

    Fahrzeugklasse: M1 Laufleistung per a: 30.000 km

    Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Kauf eines Diesel-Fahrzeugs Utilities

    Fahrzeugklasse: N1

    Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Leasing von 2 E-Fahrzeugen Kompaktklasse

Preis
100 %

LOT-0002 · Leasing eines Diesel-Fahrzeugs Utilities

Preis
100 %

LOT-0003 · Kauf eines Diesel-Fahrzeugs Utilities

Preis
100 %

LOT-0004 · Kauf eines Diesel-Fahrzeugs Utilities

Preis
100 %

LOT-0005 · Leasing eines E-Fahrzeugs Kompaktklasse

Preis
100 %

LOT-0006 · Kauf eines Diesel-Fahrzeugs Utilities

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

4 Einträge
  1. 03.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 763735-2026
  2. 16.09.2026Berichtigung 2Fehler des Auftraggebers berichtigt
  3. 20.08.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 575609-2026
  4. 10.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 551320-2026

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