Ersatzneubau der Brücke BW 54 über die A 93 und Errichtung einer Behelfsbrücke

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau des Bauwerks 54 (Überführung der St 2093 über die A 93) aus. Das Projekt umfasst den Abbruch des bestehenden Vierfeldbauwerks, die Errichtung einer neuen Zweifeldbrücke sowie die Einrichtung einer temporären Behelfsumfahrung zur Aufrechterhaltung des Verkehrs. Die Maßnahme findet in Südbayern statt.
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Ersatzneubau und Behelfsbrücke BW 54 Überführung der St 2093 über die A 93 Süd
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau der Brücke BW 54, welche die Staatsstraße 2093 über die Autobahn A 93 führt. Da das bestehende Bauwerk durch einen Neubau als Zweifeldbrücke ersetzt wird, muss für die Dauer der Bauarbeiten eine temporäre Behelfsumfahrung eingerichtet werden, um den Verkehrsfluss auf der Staatsstraße sicherzustellen. Das Projekt ist ein klassisches Infrastrukturvorhaben im Bereich des Brückenbaus in Südbayern. Bieter müssen neben der fachlichen Eignung insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Standards wie Mindestlohn- und Sozialversicherungspflichten nachweisen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotBMP BW 54 Ersatzneubau und Behelfsbruecke A 93 Die Maßnahme umfasst die Arbeiten für den Ersatzneubau des Bauwerkes 54 Brücke St 2093 (Tiroler Straße) über die A93 Süd. Das bestehende Vierfeldbauwerk wird abgebrochen und als Zweifeldbrücke neu errichtet. Die Überbauten des Ersatzneubaus werden überhöht hergestellt und anschließend in ihre Endlage abgesenkt. Im Zuge des Ersatzneubaus ist eine temporäre Behelfsumfahrung einzurichten, um den Verkehr der St 2093 während der gesamten Maßnahme aufrecht zu erhalten.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung