Fachplanung Technische Ausrüstung HLS für Neubau einer Wohn- und Förderstätte in Veitshöchheim

Was wird ausgeschrieben
Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg schreibt die Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung (HLS) für einen Wohn- und Förderstätten-Neubau in Veitshöchheim aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI für die Anlagengruppen 1, 2 und 3. Die geschätzten Baukosten für die technische Ausrüstung belaufen sich auf ca. 2,0 Mio. EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg plant den Neubau einer Wohn- und Förderstätte für bis zu 24 blinde / sehbehinderte und mehrfach behinderte Erwachsene auf dem Gelände BfW in Veitshöchheim. ● Ein Lageplan mit grundsätzlicher Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück sowie erste Grundrissüberlegungen zum Gebäude liegen vor. Ein Freiflächengestaltungsplan liegt ebenfalls vor. ● Die vorläufigen Baukosten (KG 300-500) nach DIN 276 werden mit ca. 11,25 Mio. € netto angenommen. Der Anteil der KG 400 (HLS) daran beträgt ca. 2,0 Mio. €. ● Eine Beschreibung im Detail kann den der Maßnahmenbeschreibung als Anlage 01 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2.
Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg plant den Bau einer neuen Wohn- und Förderstätte für 24 Menschen mit Sehbehinderung oder Mehrfachbehinderung in Veitshöchheim. Gesucht wird ein Fachplanungsbüro für die technische Gebäudeausrüstung, konkret für die Bereiche Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Da die Baukosten für die technische Ausrüstung auf etwa 2 Millionen Euro geschätzt werden, ist dies ein bedeutendes Projekt für Ingenieurbüros im Bereich der Gebäudetechnik.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eignung zur Berufsausübung gemäß Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung
- Ausschlusskriterien nach §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlusskriterien sind unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung (Kriterium 1. Eignung zur Berufsausübung) genannt. Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach §§ 123 bis 126 GWB. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.
Aufteilung in Lose
1 LotVerfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanungsleistung für die Fachplanung Technische Ausrüstung, nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 (der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich werden wird) | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis | Betrachtung von Lebenszykluskosten z.B. Betriebs- / Nutzungskosten der techn. Anlagen je Anlagengruppe (HLS) in LPH 2 ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Der Auftraggeber beabsichtigt, für das Bauvorhaben eine projektbezogene Bauexzedentenversicherung abzuschließen. An den Kosten der Versicherung haben sich die mit der Planung beauftragten wesentlichen Planungsbeteiligten zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere die Objektplanung (einschließlich Freianlagen), die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung (HLS und ELT). Die Kostenverteilung erfolgt nach einem vom Auftraggeber festgelegten honoraranteiligen Verteilungsschlüssel und wird den Auftragnehmern vor Versicherungsabschluss mitgeteilt. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- quality15%
0. Bürovorstellung
- quality40%
1. Fachkunde und Qualifikation
- quality20%
2. Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
- quality20%
3. Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
- quality15%
4. Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
- quality25%
5. Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortliche Personen
- price35%
6. Honorarangebot
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung