TED·464016-2026·Schließt in 28 Tagen

Blechner- und Fassadenarbeiten für Pavillon, Halle und Bestandsgebäude

Baden-Württemberg
St.Blasien, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBlechnerarbeitenDachdeckerarbeitenFassadenbauOeffentliche VerwaltungBauleistungen
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtverwaltung St. Blasien schreibt Blechnerarbeiten für drei Gebäudeteile aus. Der Leistungsumfang umfasst Attika-, Sockel- und Leibungsverblechungen, Dachrinnen, Fallrohre sowie die Erneuerung von Fassadenverkleidungen und Fensterbänken. Die Arbeiten sind in einem Los zusammengefasst.

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- LV in 3 Teilen: Pavillon, Halle, Bestand - Attikaverblechungen - Sockelverblechungen - Leibungsverblechungen - Div. Rückbau - Fallrohre, Dachrinnen, Fallrohrverkleidungen, - Erneuerung Fassadenverkleidung & Fensterbänke Bestand

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtverwaltung St. Blasien sucht einen Fachbetrieb für Blechnerarbeiten an drei verschiedenen Gebäudeteilen: einem Pavillon, einer Halle und einem Bestandsgebäude. Die Arbeiten beinhalten unter anderem das Anbringen von Verblechungen an Dachrändern, Sockeln und Fensterlaibungen sowie die Erneuerung von Dachrinnen, Fallrohren und Fassadenelementen. Zudem sind Rückbauarbeiten erforderlich. Da es sich um ein einzelnes Los handelt, muss der Auftragnehmer das gesamte Leistungsspektrum abdecken können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Blechnerarbeiten

- LV in 3 Teilen: Pavillon, Halle, Bestand - Attikaverblechungen - Sockelverblechungen - Leibungsverblechungen - Div. Rückbau - Fallrohre, Dachrinnen, Fallrohrverkleidungen, - Erneuerung Fassadenverkleidung & Fensterbänke Bestand

CPV 45261300Frist 3. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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