Unterhaltsreinigung für Gebäude des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW in Münster
Was wird ausgeschrieben
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) vergibt Dienstleistungen für die Unterhaltsreinigung (UHR) von Gebäuden in Münster. Ziel ist die Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Schulungen für das Personal sind in die Angebotspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Eine externe Qualitätskontrolle wird separat ausgeschrieben und eine gleichzeitige Beauftragung von Reinigung und Qualitätskontrolle für dieselben Objekte ist ausgeschlossen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
UHR: Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbes. Nr. 6.4 der Leistungsbeschreibung zur UHR). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit ein zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Ausschreibung der externen Qualitätskontrolle für diese Leistung erfolgte in einer gesonderten Ausschreibung. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen Qualitätskontrolle für die gleichen Objekte wird ausgeschlossen.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) vergibt die Unterhaltsreinigung für seine Gebäude in Münster. Bei der Unterhaltsreinigung (UHR) geht es um die regelmäßige Reinigung von Büro- und Verwaltungsgebäuden, um eine definierte Qualität zu erreichen — dabei müssen die Kosten wirtschaftlich bleiben. Das Reinigungspersonal muss geschult werden, diese Kosten sind bereits in den Angebotspreisen einzurechnen und werden nicht extra vergütet. Der Auftraggeber lässt die Qualität der Reinigung durch einen externen Dienstleister prüfen, der jedoch separat beauftragt wird. Bieter müssen unter anderem das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und weitere compliance-relevante Vorschriften einhalten.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eignung nach § 124 GWB
- Nachweis der Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 MiLoG)
- Nachweis der Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 21 AEntG)
- Nachweis der Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (§ 21 SchwarzArbG)
- Nachweis der Einhaltung des Aufenthaltsgesetzes (§ 98c AufenthG)
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Nachforderung gemäß § 56 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB Nachforderung gem. § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotUHR: Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbes. Nr. 6.4 der Leistungsbeschreibung zur UHR). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit ein zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Ausschreibung der externen Qualitätskontrolle für diese Leistung erfolgte in einer gesonderten Ausschreibung. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen Qualitätskontrolle für die gleichen Objekte wird ausgeschlossen. Das Fachlos 1, Unterhaltsreinigung, umfasst insgesamt 1 Gebietslos. Unterhaltsreinigung Los 1.15 in 2 WE (Wirtschaftseinheiten) Es sind ggf. die Bemerkungen und die Hinweise auf erhöhte Sicherheitsbestimmungen in der Liegenschaftsübersicht/Liegenschaftsverzeichnis ggf. mit Ergänzungsdateien dringend zu beachten! Besondere Qualifikationen (Siehe Punkt 8.1 der Vertragsbedingungen) als Desinfektor und Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz gem. Hinweis in der Spalte Bemerkungen der Liegenschaftsübersicht oder dem jeweiligen Gebäudesteckbrief ggf. erforderlich (Gemäß Hinweis zu WE1665 Desinfektor für Zellenreinigung erforderlich) Leistungsbeginn ist der 01.11.26 Besichtigung der Referenzobjekte: Der Bieter hat ggf. die Möglichkeit nach Vereinbarung vor Angebotsabgabe Referenzobjekte zu besichtigen. Hierzu sind weitere Hinweise im Liegenschaftsverzeichnis, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu beachten.(keine Referenzobjekte vorhanden). Keine verpflichtenden Objektbesichtigungen vorgesehen. Link zur digitalen Bieteroberfläche: https://blb-lip-igmp.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=37D4FF2B3C856CCBEA49
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung