Entsorgung von Küchen- und Kantinenabfällen für Liegenschaften des BLB NRW Münster
Was wird ausgeschrieben
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Münster schreibt die Entsorgung von Küchen- und Kantinenabfällen für verschiedene Liegenschaften aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Abfallwirtschaft. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.
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Entsorgung von Küchen- und Kantinenabfällen
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Entsorgung von Küchen- und Kantinenabfällen an verschiedenen Standorten im Raum Münster. Die Aufgabe umfasst die fachgerechte Abholung und Entsorgung der anfallenden Speisereste und Küchenabfälle aus den betriebseigenen Kantinen. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, müssen Bieter die gesetzlichen Standards zur Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitnehmerrechten nachweisen. Der Auftrag ist als ein Los ausgeschrieben, was bedeutet, dass ein Unternehmen den gesamten Entsorgungsauftrag für die genannten Liegenschaften übernimmt.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB beachten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB keine
Aufteilung in Lose
1 LotEntsorgung von Küchen- und Kantinenabfällen
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung