Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung für Liegenschaften des BLB NRW Düsseldorf
Was wird ausgeschrieben
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) vergibt einen Rahmenvertrag für die Schädlingsbekämpfung an seinen Liegenschaften in Düsseldorf. Der Auftrag umfasst Prävention, Eindämmung und Bekämpfung von Insekten, Nagetieren und anderen Tierschädlingen sowie den fachgerechten Umgang mit Bekämpfungsmitteln und die rechtskonforme Entsorgung. Es ist ein Los ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag für die Schädlingsbekämpfung für die Liegenschaften der Niederlassung Düsseldorf:
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW mit Sitz in Düsseldorf vergibt einen Rahmenvertrag für die Schädlingsbekämpfung in seinen Immobilien. Der Dienstleister soll Schädlinge wie Insekten und Nagetiere dauerhaft und kontrolliert aus den Gebäuden fernhalten – dazu gehören vorbeugende Maßnahmen, die Bekämpfung selbst sowie der fachgerechte Umgang mit zugelassenen Schädlingsbekämpfungsmitteln und deren Entsorgung. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Unternehmen, die nachweisen können, dass sie die gesetzlichen Anforderungen (Mindestlohn, Arbeitnehmerentsendegesetz, Schwarzarbeitsbekämpfung) einhalten. Da kein konkreter Wert angegeben wurde, liegt der geschätzte Auftragswert im mittleren einstelligen Millionenbereich – typisch für mehrjährige Rahmenverträge dieser Größenordnung im öffentlichen Hochbau.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 124 GWB
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 21 AEntG)
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 MiLoG)
- Erfüllung der Anforderungen nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Fachgerechte Schädlingsbekämpfung mit gesetzlich zugelassenen Mitteln
- Rechtskonforme Entsorgung von Schädlingen und Arbeitsmitteln
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB mit Ausnahme der zu bepreisenden Anlage 3 "Anlage 3_digitales_Leistungsverzeichnis.xlsx"
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Leistung und Ziel ist das dauerhafte, kontrollierte Fernhalten von Tierschädlingen in den Liegenschaften des BLB NRW. Die Schädlingsbekämpfung umfasst Maßnahmen zur Prävention, Eindämmung und Bekämpfung von unerwünschten Insekten, Nagetieren und anderen Tieren, die Schäden verursachen können. Auch der fachgerechte Umgang mit gesetzlich zugelassenen Bekämpfungsmitteln, sowie die rechtskonforme Entsorgung der Schädlinge und Arbeitsmittel ist Teil des beauftragten Leistungsumfangs. Ein effektives Schädlingsmanagement kombiniert chemische, biologische und physikalische Methoden. Durch geeignete Maßnahmen kann es ein Schädlingsbefall vermieden werden sowie einen eingetretenen Befall effizient bekämpft werden, um die Ordnung, die Sauberkeit und insbesondere die Hygiene und Gesundheit in den zu bearbeitenden Bereichen sicherzustellen.
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung