Neubau medizinische Versorgungseinrichtung in Teveren, NRW
Was wird ausgeschrieben
Der Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW (BLB NRW) vergibt den Neubau einer medizinischen Versorgungseinrichtung am Standort Teveren (Kreis Heinsberg). Das Bauvorhaben umfasst einen 3-geschossigen, U-förmigen Baukörper mit Teilunterkellerung und einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 6.000 m². Die Bauleistungen beinhalten den Anschluss an Fernwärme, Wasser- und Stromversorgung sowie die Errichtung von Parkflächen mit ca. 2.100 m² Betonpflaster und 6.200 m² Schwarzdecke. Die Angebotsfrist endet am 8. Juni 2026.
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Der geplante Neubau soll hierbei eine BGF von ca. 6.000 m2 erhalten (BGF Erdgeschoss beträgt ca. 2.570 m2). Es soll ein gestalterisch und qualitativ hochwertiger 3-geschossiger, U-förmiger Baukörper mit Flachdächern geschaffen werden, der eine Teilunterkellerung erhält. Das Bauvorhaben erhält einen Anschluss an die Versorgungsleitungen Fernwärme, Schmutz-, Niederschlags-, Lösch-, Frischwasser und Strom der Liegenschaft. Ebenso erfolgt eine verkehrstechnische Erschließung mit dazugehörigen Parkflächen. Es werden ca. 2.100 m2 Betonpflaster und ca. 6.200m2 Schwarzdecke errichtet.
Der Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW (BLB NRW) plant den Neubau einer medizinischen Versorgungseinrichtung in Teveren im Kreis Heinsberg. Das Gebäude soll drei Geschosse haben, U-förmig sein und eine Bruttogrundfläche von rund 6.000 Quadratmetern umfassen, mit einer Teilunterkellerung. Zur Infrastruktur gehören Anschlüsse an Fernwärme, Schmutz- und Regenwasser, Lösch- und Frischwasser sowie Strom, außerdem eine verkehrstechnische Erschließung mit Parkflächen. Das Projekt ist Teil der Bundesbau-Aktivitäten für NATO-Standorte in NRW. Bewerber müssen die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen nach GWB erfüllen und können sich bis zum 8. Juni 2026 bewerben.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eignung nach § 124 GWB
- Erfahrung im öffentlichen Hochbau
- Erfüllung der Arbeitnehmer-Entsendegesetze (AEntG)
- Erfüllung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Erfüllung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Erfüllung des Aufenthaltsgesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB Nicht erforderlich
Aufteilung in Lose
1 LotDer geplante Neubau soll hierbei eine BGF von ca. 6.000 m2 erhalten (BGF Erdgeschoss beträgt ca. 2.570 m2). Es soll ein gestalterisch und qualitativ hochwertiger 3-geschossiger, U-förmiger Baukörper mit Flachdächern geschaffen werden, der eine Teilunterkellerung erhält. Das Bauvorhaben erhält einen Anschluss an die Versorgungsleitungen Fernwärme, Schmutz-, Niederschlags-, Lösch-, Frischwasser und Strom der Liegenschaft. Ebenso erfolgt eine verkehrstechnische Erschließung mit dazugehörigen Parkflächen. Es werden ca. 2.100 m2 Betonpflaster und ca. 6.200m2 Schwarzdecke errichtet.
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung