Wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen für Biosimilars (Fertigarzneimittel)
Was wird ausgeschrieben
Die GWQ ServicePlus AG schreibt wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V für die Lieferung von Biosimilar-Fertigarzneimitteln aus. Die Vergabe ist in 36 wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt und umfasst Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei bzw. drei pharmazeutischen Unternehmen pro Los. Die Lose decken verschiedene Biologika ab: Epoetin alfa + zeta (3 Lose), Etanercept (6 Lose), Teriparatid (3 Lose), Ustekinumab (9 Lose), Aflibercept (6 Lose), Denosumab (6 Lose) und Pegfilgrastim (3 Lose).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Die GWQ ServicePlus AG, ein Dienstleister für deutsche gesetzliche Krankenkassen, vergibt Rahmenverträge für Biosimilar-Arzneimittel. Bei Biosimilars handelt es sich um Nachahmerprodukte von biologischen Medikamenten, die nach Patentablauf zugelassen werden und deutlich günstiger als die Originalpräparate sind. Die Ausschreibung umfasst 36 Fachlose für verschiedene Wirkstoffe wie Etanercept (Rheuma, Schuppenflechte), Ustekinumab (Schuppenflechte, Morbus Crohn), Denosumab (Osteoporose, Knochenmetastasen), Aflibercept (Augenerkrankungen, Krebs), Epoetin (Blutarmut), Teriparatid (Osteoporose) und Pegfilgrastim (Neutropenie bei Chemotherapie). Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Pharmaunternehmen geschlossen, um den Krankenkassen Rabatte auf diese oft sehr teuren Spezialmedikamente zu sichern. Bieter müssen arzneimittelrechtliche Zulassungen nachweisen und die Eignungskriterien nach § 123 GWB erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der arzneimittelrechtlichen Zulassung (AMIce-Datenbank oder entsprechende Registerauszüge)
- Eignung nach § 123 Abs. 1 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Für ausländische Bieter: beglaubigte deutsche Übersetzung der Nachweise
- Biologische Arzneimittel müssen als Biosimilars zugelassen sein
- Nachweis der Lieferfähigkeit für Deutschland
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
Aufteilung in Lose
36 LoteEs wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-5, interne Kennung 01-05) bzw. bis zu drei (Fachlose 6-12, interne Kennung 06 - 12) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung