Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

13. Juni 2020

TED·469742-2026

BIM-Planungsleistungen für Eisenbahnüberführungen Hamelner Straße und Reginastraße

Niedersachsen
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 8. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenBauplanungVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungBim PlanungEisenbahninfrastrukturIngenieurleistungenBrueckenbauBahntechnik
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt BIM-Planungsleistungen für zwei Eisenbahnüberführungen (EÜ) in der Region Hannover aus. Es handelt sich um die Planung der Bauwerke Hamelner Straße und Reginastraße unter Anwendung der BIM-Methodik (Building Information Modeling). Der Auftrag umfasst die ingenieurtechnische Planung zur Modernisierung oder Instandsetzung der genannten Brückenbauwerke.

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BIM-Planungsleistung EÜ Hamelner Str. und EÜ Reginastr.

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn sucht einen Planungsdienstleister für zwei Eisenbahnbrücken in Hannover, konkret die Hamelner Straße und die Reginastraße. Dabei kommt die BIM-Methode zum Einsatz, bei der ein digitales Gebäudemodell erstellt wird, um den gesamten Lebenszyklus der Brücken besser zu planen und zu verwalten. Da es sich um Infrastrukturprojekte der Bahn handelt, sind hohe Anforderungen an die technische Expertise und die Einhaltung spezifischer Bahn-Standards zu erwarten. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Ingenieurbüros mit Erfahrung in der BIM-gestützten Infrastrukturplanung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001BIM Planung EÜ Hamelner Straße

BIM Planung EÜ Hamelner Straße

CPV 71320000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juni 2020
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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