Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: .bieker AG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

23. Juni 2026

TED·453608-2026

BIM-Planungsleistungen für die Sanierung der Empfangsgebäude Villingen und Schwäbisch Gmünd

Baden-Württemberg
Berlin, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
Architektur- und IngenieurleistungenSchienenverkehrÖffentliche InfrastrukturBim PlanungHochbauBahninfrastrukturSanierungIngenieurleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt Planungsleistungen für die Sanierung der Empfangsgebäude in Villingen und Schwäbisch Gmünd aus. Der Fokus liegt auf der Anwendung der BIM-Methodik (Building Information Modeling) für den Hochbau. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen, wobei jedes Los einem der beiden Standorte zugeordnet ist.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Sanierung Empfangsgebäude Hochbau

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn (DB InfraGO AG) sucht Planungsbüros für die Sanierung ihrer Empfangsgebäude an den Bahnhöfen Villingen und Schwäbisch Gmünd. Das Projekt erfordert die Anwendung der BIM-Methodik, bei der ein digitales Gebäudemodell zur effizienten Planung und Steuerung der Sanierungsarbeiten genutzt wird. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt, sodass sich Unternehmen für einen oder beide Standorte bewerben können. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Architektur- und Ingenieurplanung.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Bhf Villingen

Bhf Villingen

CPV 71240000
LOT-0002Bhf Schwäbisch-Gmünd

Bhf Schwäbisch-Gmünd

CPV 71240000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an .bieker AG · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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