BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination für das Projekt Flehe
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht externe Unterstützung für das BIM-Management und die BIM-Gesamtkoordination für das Projekt Flehe. Der Auftrag umfasst die Begleitung ab Leistungsphase 3 nach HOAI für verschiedene Ingenieurbau- und Verkehrsanlagenplanungen. Es müssen zwingend unterschiedliche Mitarbeiter für das Management und die Koordination eingesetzt werden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Einsatz von Building Information Modeling (BIM) soll im Projekt helfen, Planungsprozesse und Informationsflüsse effizienter zu gestalten und die Kommunikation zwischen den Beteiligten zu verbessern. Angesichts der Größe sowie der vertraglichen und technischen Komplexität des Projekts beabsichtigt der Auftraggeber, ein BIM-Management extern sowie eine BIM-Gesamtkoordination zu beauftragen. Sie sollen dem Projektteam ab Beginn der Leistungsphase 3 nach HOAI professionell zur Seite stehen und in den Ausschreibungsverfahren Konstruktiver Ingenieurbau LPH 3, 4 + 6 gemäß HOAI, sowie Verkehrsanlagen- u. Umweltplanung LPH 5, 6 + 8 gemäß HOAI unterstützen. Für das BIM-Management und die BIM-Gesamtkoordination sind jeweils verschiedene Mitarbeiter einzusetzen, um die Kontrollfunktion des BIM-Managements zu gewährleisten.
Die Autobahn GmbH des Bundes beauftragt externe Experten für das Building Information Modeling (BIM) im Rahmen des Projekts Flehe. BIM ist eine digitale Methode zur Planung und Steuerung von Bauprojekten, bei der alle Informationen in einem zentralen Modell zusammenlaufen. Der Auftragnehmer übernimmt dabei sowohl die Management- als auch die Koordinationsaufgaben, um die Planungsprozesse effizienter zu gestalten. Da das Management eine Kontrollfunktion ausübt, müssen für beide Rollen unterschiedliche Personen eingesetzt werden. Die Unterstützung erstreckt sich über verschiedene Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für den konstruktiven Ingenieurbau sowie die Verkehrs- und Umweltplanung.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung der Anforderungen gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotBIM (Manager und Gesamtkoordinator) zu Flehe Lph 3-4
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality50%
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Die folgenden Teilaspekte dienen der Transparenz zur Entscheidungsfindung im Kriterium. Sie werden analog zu der o.g. Systematik mit 0 bis 5 Punkten gewertet. Eine Rundung auf einen vollen Punktwert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktwert des Kriteriums geht dann in die Wichtung ein. Die folgenden Punkte werden berücksichtigt: Darstellung des Koordinationsprozesses und Einbindung aller am Planungsprozess beteiligten Fachdisziplinen unter Berücksichtigung der projektbezogenen Besonderheiten sowie der geplanten Vergabeverfahren. Hinweis: Das Erläuterungskonzept wird Vertragsbestandteil.
- quality20%
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Die folgenden Teilaspekte dienen der Transparenz zur Entscheidungsfindung im Kriterium. Sie werden analog zu der o.g. Systematik mit 0 bis 5 Punkten gewertet. Eine Rundung auf einen vollen Punktwert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktwert des Kriteriums geht dann in die Wichtung ein. Die folgenden Punkte werden berücksichtigt: Konzept zur Planung und Durchführung von Workshops im Rahmen der Leistungserbringung (Inhalt, Zeitpunkt, Teilnehmerkreis, etc.) Hinweis: Das Erläuterungskonzept wird Vertragsbestandteil.
- cost30%
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: • 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. • Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. • Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung