Bereitstellung eines SaaS-Systems für die Bildungskarte

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Bereitstellung eines onlinegestützten Datenverarbeitungssystems als Software-as-a-Service (SaaS) für die Bildungskarte aus. Ziel ist die digitale Erfassung und Abrechnung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Durch die Digitalisierung soll der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten reduziert und die Inanspruchnahme der Leistungen vereinfacht werden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bereitstellung der Bildungskarte
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Anbieter für ein digitales System zur Verwaltung der sogenannten Bildungskarte. Dabei handelt es sich um eine Software-as-a-Service-Lösung, die den Prozess für das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche vereinfachen soll. Das System soll die Abrechnung zwischen Leistungsempfängern, Anbietern und der Kommune digitalisieren, um den bürokratischen Aufwand zu senken und die Nutzung der Angebote für Familien unkomplizierter zu gestalten. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Preis und die Qualität der Software zu gleichen Teilen in die Bewertung einfließen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Einhaltung von Mindestlohn- und Sozialvorschriften gemäß § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Beschaffung einer Bildungskarte als onlinegestützten Datenverarbeitungssystems als Software as a Service (SaaS) für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche, um den bürokratischen Aufwand für Leistungsempfänger, Leistungserbringer und Leistungsträger (Jobcenter und Kommune) zu verringern und die Inanspruchnahme sowie Akzeptanz zu erhöhen und Stigmatisierung zu vermeiden. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes basiert auf gewährten Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sowie Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII), des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Wohngeldes (WoGG).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
siehe Bewertungsmatrix
- price50%
Gesamtangebotspreis
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung