Bildrouting-System und Deckenmonitore für einen Operationssaal

Status
Offen
Angebotsfrist
19.10.2026, 09:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Universitätsklinikum AugsburgProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
18.09.2026
Bekanntmachungsnummer
643973-2026
Verfahrensnummer
ca0301a7-b6b5-4b91-842f-cbb58efef04b
CPV-Codes
33162100 · OP-Ausrüstung; 48814000 · Medizinische Informationssysteme

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Augsburg beschafft für seinen Standort in Augsburg ein Bildrouting-System und zugehörige Deckenmonitore für einen Operationssaal als Ersatz für den Bereich OR1. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einschließlich aller erforderlichen Lizenzen sowie Einweisungen und Schulungen für Benutzer und Techniker. Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026, 07:59 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme eines Bildroutingsystems sowie die zugehörigen Deckenmonitore für den OP als Ersatz für OR1 (inkl. aller notwendigen Lizenzen) gem. Anlage 1. Sowie der dafür benötigten Einweisungen und Schulungen für Benutzer und Techniker.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Bildrouting OP Ersatz für OR1

    Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme eines Bildroutingsystems sowie die zugehörigen Deckenmonitore für den OP als Ersatz für OR1 (inkl. aller notwendigen Lizenzen) gem. Anlage 1. Sowie der dafür benötigten Einweisungen und Schulungen für Benutzer und Techniker.

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Dies gilt gleichermaßen, sofern das Angebot und / oder deren Bestandteile nicht dem geforderten Dateiformat entsprechen. Die ausschreibende Stelle kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen -oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von der ausschreibenden Stelle gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Bildrouting OP Ersatz für OR1

Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis gemäß den eingereichten Angebotsformblättern. Das günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl (40 Punkte). Ab einem Abstand von 100 % zum günstigsten Angebot werden 0 Punkte vergeben. Angebote zwischen diesen Werten werden linear interpoliert und mit einer Nachkommastelle bewertet.
40 %
Technik
60 %

Vergabeunterlagen

Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Dies gilt gleichermaßen, sofern das Angebot und / oder deren Bestandteile nicht dem geforderten Dateiformat entsprechen. Die ausschreibende Stelle kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen -oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von der ausschreibenden Stelle gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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Universitätsklinikum Augsburg

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Verfahren pro Jahr7Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 17 seit 2024Spitze KW 17 · 2024 · 2

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Erfüllungsorte

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