All-in-One-PCs und Halterungen für ein intensivmedizinisches Patientendatenmanagementsystem

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
0,1 EUR
Lose
2
Auftraggeber
Universitätsklinikum des SaarlandesProfil ansehen
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.02.2025
Bekanntmachungsnummer
131074-2025
Verfahrensnummer
5fddf14c-cb82-4aef-8a02-bd4114fec6b2
CPV-Codes
30210000 · Datenverarbeitungsgeräte (Hardware); 30237260 · Monitor-Wandarmhalterungen

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg beschafft bettseitige Hardware für ein intensivmedizinisches Patientendatenmanagementsystem. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: All-in-One-PCs sowie passende Halterungen. Die Laufzeit beträgt 720 Tage; die Angebote müssen bis zum 4. März 2025, 11:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Bettseitige Hardware für ein intensiv-medizinisches PDMS (Patientendatenmanagementsystem)

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · All-in-One PC

    Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist ein medizinisches Hochleistungszentrum mit 42 Kliniken und Instituten. Jährlich werden hier annähernd 45.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt. Ein Team von ca. 800 Ärzten und rund 3.000 Mitarbeitenden in Pflege und Funktionsdienst kümmert sich in interdisziplinären und qualitätszertifizierten Zentren um die Gesundheit ihrer Patienten. Zentraler IT-Dienstleister des UKS ist das Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (ZIK). Es ist u.a. verantwortlich für den Betrieb der Netzwerk- und Serverinfrastruktur sowie aller IT-Komponenten und -Systeme einschließlich des gesamten Krankenhausinformationssystems (KIS). Zur Unterstützung der Dokumentation auf den Intensiv- und Intermediate Care Stationen wurde ein PDMS ausgeschrieben, das nun schrittweise auf 7 Intensivstationen und 3 Intermediate Care Stationen eingeführt wird. Für die Hardwareausstattung der insgesamt 190 Bettplätze sollen bettseitige All-in-one PCs sowie passende Halterungen beschafft werden. Das Rollout erfolgt schrittweise. In der aktuellen Ausschreibung geht es um die Beschaffung für die ersten beiden Stationen, so dass die Hardware für 52 Betten ausgeschrieben wird. Die Lieferung dieser Hardware soll in 2 Etappen verteilt über maximal 2 Jahre erfolgen, entsprechend dem Fortschritt der Einführung des PDMS. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bestandteile, die im tabellarischen Leistungsverzeichnis näher spezifiziert sind und in 2 Lose aufgeteilt werden. - Los 1: Lieferung und Montage (optional) von insgesamt 54 bettseitigen All-in-one PCs (für 52 Betten plus 2 Test-/Reserve-Rechner) für die Verwendung in medizinischen und hygienisch sensiblen patientennahen Bereichen im Krankenhaus. Die Abnahme erfolgt in 2 Chargen über maximal 2 Jahre entsprechend dem Einführungsfortschritt. - Los 2: Lieferung und Montage von 53 Halterungen (für 52 Betten plus eine Reservehalterung) für die All-in-one PCs, passend zu den jeweiligen Decken- und Wandversorgungseinheiten der beiden Intensivstationen. Auch hier erfolgt eine verteilte Abnahme in 2 Chargen über maximal 2 Jahre entsprechend dem Einführungsfortschritt. Es werden mehrere Hauptangebote zugelassen. Bitte beachten Sie für weitere Informationen zu diesem Thema das Dokument "Verfahrensbedingungen".

    Frist: 04.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Halterungen für All-in-one PCs

    Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist ein medizinisches Hochleistungszentrum mit 42 Kliniken und Instituten. Jährlich werden hier annähernd 45.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt. Ein Team von ca. 800 Ärzten und rund 3.000 Mitarbeitenden in Pflege und Funktionsdienst kümmert sich in interdisziplinären und qualitätszertifizierten Zentren um die Gesundheit ihrer Patienten. Zentraler IT-Dienstleister des UKS ist das Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (ZIK). Es ist u.a. verantwortlich für den Betrieb der Netzwerk- und Serverinfrastruktur sowie aller IT-Komponenten und -Systeme einschließlich des gesamten Krankenhausinformationssystems (KIS). Zur Unterstützung der Dokumentation auf den Intensiv- und Intermediate Care Stationen wurde ein PDMS ausgeschrieben, das nun schrittweise auf 7 Intensivstationen und 3 Intermediate Care Stationen eingeführt wird. Für die Hardwareausstattung der insgesamt 190 Bettplätze sollen bettseitige All-in-one PCs sowie passende Halterungen beschafft werden. Das Rollout erfolgt schrittweise. In der aktuellen Ausschreibung geht es um die Beschaffung für die ersten beiden Stationen, so dass die Hardware für 52 Betten ausgeschrieben wird. Die Lieferung dieser Hardware soll in 2 Etappen verteilt über maximal 2 Jahre erfolgen, entsprechend dem Fortschritt der Einführung des PDMS. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bestandteile, die im tabellarischen Leistungsverzeichnis näher spezifiziert sind und in 2 Lose aufgeteilt werden. - Los 1: Lieferung und Montage (optional) von insgesamt 54 bettseitigen All-in-one PCs (für 52 Betten plus 2 Test-/Reserve-Rechner) für die Verwendung in medizinischen und hygienisch sensiblen patientennahen Bereichen im Krankenhaus. Die Abnahme erfolgt in 2 Chargen über maximal 2 Jahre entsprechend dem Einführungsfortschritt. - Los 2: Lieferung und Montage von 53 Halterungen (für 52 Betten plus eine Reservehalterung) für die All-in-one PCs, passend zu den jeweiligen Decken- und Wandversorgungseinheiten der beiden Intensivstationen. Auch hier erfolgt eine verteilte Abnahme in 2 Chargen über maximal 2 Jahre entsprechend dem Einführungsfortschritt. Es werden mehrere Hauptangebote zugelassen. Bitte beachten Sie für weitere Informationen zu diesem Thema das Dokument "Verfahrensbedingungen".

    Frist: 04.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · All-in-One PC

Preis
30 %
Es erfolgt eine Summierung der Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis. Dieses ist elektronisch auszufüllen. Bemusterung: Vor Zuschlag muss auf Wunsch des Auftraggebers ist von jedem angebotenen Gerätetyp innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung ein Exemplar zum Test kostenfrei für 2 Wochen zur Verfügung gestellt werden. Falls ein integrierter RFID-Reader angeboten wird, muss in einem Proof-of-Concept vor Zuschlag gezeigt werden, dass dieser mit unseren Dienstausweisen (MIFARE DesFire EV1 4K) und unserer Software für den schnellen Benutzerwechsel funktioniert.
70 %

LOT-0002 · Halterungen für All-in-one PCs

Preis
30 %
Es erfolgt eine Summierung der Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis. Dieses ist elektronisch auszufüllen. Bemusterung: Vor Zuschlag muss auf Wunsch des Auftraggebers ist von jedem angebotenen Gerätetyp innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung ein Exemplar zum Test kostenfrei für 2 Wochen zur Verfügung gestellt werden. Falls ein integrierter RFID-Reader angeboten wird, muss in einem Proof-of-Concept vor Zuschlag gezeigt werden, dass dieser mit unseren Dienstausweisen (MIFARE DesFire EV1 4K) und unserer Software für den schnellen Benutzerwechsel funktioniert.
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 326045-2025
Vergleichbare Verfahren262vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag125 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 31 Vergaben

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Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
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TAthink about IT GmbHBochum6002.07.2025689 Tsd. €fallend
TAthink about IT GmbHMünster5010.07.20261 €fallend
PGPhilips GmbHHamburg4025.08.20262,1 Mio. €steigend
IAITMediaConsult AGZüsch3007.04.20261 €steigend
AGACL GmbHMarkkleeberg2031.03.20262,1 Mio. €stabil
MMMindray Medical Germany GmbHDarmstadt2027.03.2026230 Tsd. €steigend
WGwissner-bosserhoff GmbHWickede / Ruhr2021.10.20250,01 €steigend
SGStiegelmeyer GmbH & Co. KGHerford2004.08.2025335 Tsd. €fallend
BGBechtle GmbHStuttgart2013.06.2025389 Tsd. €fallend
SSSVA System Vertrieb Alexander GmbHWiesbaden2025.09.20241 €fallend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (49) · Baden-Württemberg (35) · Nordrhein-Westfalen (31) · Saarland (18) · Berlin (16) · Sachsen (15)
UDUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg1010.07.2026
UGUniversitätsmedizin Greifswald KöRGreifswald801.09.2026
KNKlinikum NürnbergNürnberg721.07.2026
UBUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn615.06.2026
USUniversitätsklinikum Schleswig-Holstein AöRLübeck612.06.2026
KDKlinikum Darmstadt GmbHDarmstadt513.08.2026
KPKlinikum PassauPassau515.06.2026
C-Charité - Universitätsmedizin BerlinBerlin511.03.2026

Laufende Rahmenverträge

Saarland
  • Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Dell-Desktop-PCsthink about IT GmbHCISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbHSaarbrücken, Deutschland
    10.07.2026noch 10 Monate10.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Universitätsklinikum des Saarlandes

Aktiv seit 2023 · 29 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr10Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 29 seit 2023Spitze KW 38 · 2024 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SGSolventum Germany GmbH110.12.2025588 Tsd. €
ALAIR LIQUIDE Medical GmbH122.09.20250,01 €
LGLinde GmbH, Gases Division122.09.20250,01 €
SGSander Gourmet GmbH101.06.20251,5 Mio. €
SFSCHWÄLBCHEN Frischdienst GmbH101.06.20251,5 Mio. €
TGTransgourmet GmbH &Co.OHG101.06.20251,5 Mio. €
ATAdam Theis GmbH101.06.20251,5 Mio. €
FSFleisch Schwamm & Cie. mbH101.06.20251,5 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer GaseLinde GmbH, Gases Division +1 weitereUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland
    0,01 €
    22.09.2025noch 12 Monate22.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Software zur SpracherkennungSolventum Germany GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland
    588 Tsd. €
    10.12.2025noch 27 Monate10.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische VersorgungseinrichtungenBäckerei Gillen GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland
    0,01 €
    17.12.2024noch 27 Monate17.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.09.2026Lieferung von Strom für das Universitätsklinikum des SaarlandesOffen - 11,9 Mio. €
18.09.2026Lieferung von Erdgas an das Universitätsklinikum des SaarlandesOffen - 48 Mio. €
27.08.2026Erd-, Verbau-, Infrastruktur-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten für einen Orthopädie-OPOffen - -
27.08.2026Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und ModernisierungOffen - 2,6 Mio. €
21.08.2026Knochendichtemessplatz (DEXA) für das Universitätsklinikum des SaarlandesGeplant - 0,01 €
30.07.2026Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANAOffen - 3,8 Mio. €
22.07.2026Beratungsleistungen zur Einführung einer einheitlichen FührungskulturOffen - -
10.07.2026Beschaffung von drei mobilen Operationsmikroskopen mit Service und WartungOffen - -
11.06.2026Transformation des bestehenden SAP-Systems auf die SAP-S/4HANA-PlattformOffen - 3,8 Mio. €
18.05.2026Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für KrankenhäuserOffen - 405 Tsd. €
12.05.2026Lieferung und Montage von drei Dampfsterilisatoren inklusive WartungVergeben - -
30.04.2026Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Biplan-Kardio-Angiographie-SystemsOffen - -
10.02.2026Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für KrankenhäuserOffen - 405 Tsd. €
12.09.2025Erneuerung von VMware-Lizenzen für Rechenzentrums-ClusterVergeben - 0,01 €
29.08.2025Software zur SpracherkennungVergebenSGSolventum Germany GmbH588 Tsd. €
23.07.2025Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer GaseVergebenLGLinde GmbH, Gases Division +1 weitere0,01 €
27.02.2025All-in-One-PCs und Halterungen für ein intensivmedizinisches PatientendatenmanagementsystemVergebenRMRein Medical GmbH151 Tsd. €
10.02.2025Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für Personal- und GästeverpflegungVergebenATAdam Theis GmbH +6 weitere1,5 Mio. €
07.11.2024Lieferung und Einrichtung von Blutgasmesssystemen mit Service und VerbrauchsmaterialienOffen - 0,1 €
19.09.2024Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische VersorgungseinrichtungenVergebenBGBäckerei Gillen GmbH0,01 €
16.09.2024Digitale Plattform für Entlassmanagement und PatientenüberleitungOffen - 0,1 €
26.07.2024Rahmenvertrag zur Lieferung von Cisco-NetzwerkkomponentenVergebenDTDeutsche Telekom Business Solutions GmbH2,3 Mio. €
19.07.2024Digitalisierung und Lagerung von Patientenakten für ein UniversitätsklinikumOffen - 0,01 €
22.03.2024Lieferung von Geräten und Verbrauchsmitteln zur chronischen DialyseVergeben - 0,01 €
08.03.2024Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit VollserviceVergebenSBScherer Büroelektronik GmbH1 €

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