Baugrund- und Schadstoffgutachten mit Wasserbewirtschaftungskonzept für Verkehrsflächen und Ladeinfrastruktur
Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schreiben ein Gutachten aus, das Baugrunduntersuchungen, Schadstoffanalysen und ein Wasserbewirtschaftungskonzept für Verkehrsflächen und Ladeinfrastruktur umfasst. Die Leistung beinhaltet Rammkernsondierungen, Drucksondierungen, Laboruntersuchungen sowie die Erstellung eines Wasserbewirtschaftungskonzepts. Das Angebot ist bis zum 02.06.2026 einzureichen.
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Baugrund- und Schadstoffgutachten mit Wasserbewirtschaftungskonzept
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) benötigen ein Gutachten für ein Infrastrukturprojekt im Bereich Verkehrsflächen und Ladeinfrastruktur. Das Gutachten umfasst drei Hauptkomponenten: Baugrunduntersuchungen (Geotechnik), Schadstoffanalysen und ein Wasserbewirtschaftungskonzept. Konkret werden Rammkernsondierungen, Drucksondierungen und Laboruntersuchungen durchgeführt, um die Bodenbeschaffenheit und mögliche Verunreinigungen zu untersuchen. Zusätzlich soll ein Konzept entwickelt werden, wie Regen- und Oberflächenwasser auf den Verkehrsflächen bewirtschaftet werden kann. Bewerber müssen Eignungsnachweise wie Eigenerklärungen, Bietergemeinschaftserklärungen und einen Personaleinsatzplan einreichen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung
- Nachweis der Fachkunde für geotechnische Untersuchungen
- Nachweis der Erfahrung mit Schadstoffgutachten
- Eignungsnachweis gemäß Sektorenverordnung
- Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend)
- Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmer
- Personaleinsatzplan
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird folgendes System zugrunde gelegt: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bieter im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Beieter einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Angeboten eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Angebote auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bieter erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bieters erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus aus dem Datenblock "Ausschreibungbedingungen" dieser Bekanntmachung ergeben. 4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bieter eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bieter bei der Bewertung zu berücksichtigen. 5. Alle Bieter, die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben, werden zur Angebotswertung zugelassen. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter/der Bitergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung d Angebots folgende Unterlagen einzureichen: 1. Eigenerklärung zur Eignung 2. Eigenerklärung_AN_Art 5k 3. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft 4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU 5. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe 6. Formblatt Frauenförderung 7. Personaleinsatzplan Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Aufteilung in Lose
1 Lot• Einarbeitung in den Projektstand und vorhandene Unterlagen • Festlegung eines Untersuchungskonzeptes inkl. Lage der Aufschlusspunkte • Abstimmung der Untersuchungsstrategie mit dem Auftraggeber • Durchführung von Rammkernsondierungen (RKS) • Durchführung von ergänzenden leichten Rammsondierungen (DPL) • Durchführung von Drucksondierungen • Dokumentation der Schichtenabfolgen und Grundwasserbeobachtungen • Geodätische Einmessung aller Aufschlusspunkte (Lage/Höhe) • Laboruntersuchungen - Geotechnik • Laboruntersuchungen - Schadstoffe/ Altlasten • Ergebnisberichte • Geotechnischer Untersuchungsbericht • Schadstoffbericht • Zusammenfassende Aussagen zu Versickerungsfähigkeit, Grundwasserlage (zeHGW / zeMHGW), Relevanz für Regenwasserbewirtschaftung • Entsorgung und abfallrechtliche Einstufung • Wasserbewirtschaftungskonzept • Grobkonzept Regenwasser
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung