Bewirtschaftung von fünf Wertstoffhöfen im Landkreis Rostock

Was wird ausgeschrieben
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock schreibt die operative Bewirtschaftung von fünf Wertstoffhöfen in Bad Doberan, Neubukow, Laage, Schwaan und Gnoien aus. Die Leistungen umfassen die eigenverantwortliche Abfallannahme, Bürgerbetreuung sowie die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften. Der Auftrag ist in fünf separate Lose unterteilt, wobei für jedes Los ein eigener Dienstleister gesucht wird.
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Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für den Landkreis Rostock in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) zehn Wertstoffhöfe, auf welchen Abfälle aus privaten Haushalten und nach Art und Menge vergleichbar aus anderen Herkunftsbereichen angenommen und für den Transport zu den entsprechenden Verwertungsanlagen gesammelt werden. Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Bad Doberan (Los 1), Neubukow (Los 2), Laage (Los 3), Schwaan (Los 4) und Gnoien (Los 5). Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe des Landkreises Rostock. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen.
Der Landkreis Rostock sucht für fünf seiner Wertstoffhöfe externe Dienstleister, die den täglichen Betrieb vor Ort übernehmen. Zu den Aufgaben gehören die Annahme von Abfällen und Wertstoffen von Bürgern, die Betreuung der Kunden sowie die fachgerechte Sammlung und Vorbereitung für den Abtransport. Die Ausschreibung ist in fünf Lose gegliedert, sodass Unternehmen sich für einen oder mehrere Standorte bewerben können. Die Auftragnehmer müssen dabei sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten werden.
Aufteilung in Lose
5 LoteDer Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Bad Doberan wird von drei qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt.
Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Neubukow wird von einem qualifizierten Mitarbeiter ausgeführt.
Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Laage wird von einem qualifizierten Mitarbeiter ausgeführt.
Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Schwaan wird von zwei qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt.
Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Gnoien wird von einem qualifizierten Mitarbeiter ausgeführt.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- cost
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
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Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
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Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
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Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
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Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung