Bewirtschaftung der Kantine und Konferenzservice für das Kreisverwaltungsreferat München

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt München plant für das Jahr 2027 die Neuvergabe der Kantinenbewirtschaftung am Hauptstandort des Kreisverwaltungsreferats. Der Auftrag umfasst die tägliche Verpflegung, einen Konferenzservice sowie optionale Zusatzleistungen wie Catering für Trauungen. Die Ausschreibung für den auf fünf Jahre angelegten Pachtvertrag soll voraussichtlich im September 2026 erfolgen.
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Die Konzession, deren Ausschreibung im Herbst 2026 beabsichtigt ist, hat die Bewirtschaftung der Kantine am Hauptstandort des Kreisverwaltungsreferats der Landeshauptstadt München mit Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung ab 2027 zum Gegenstand. Darüber hinaus sind gleichlaufend ein Konferenzservice und optional Serviceleistungen [Bereitstellung von sog. "Hochzeit-Packages" (Snacks, Getränke) für im dortigen Standesamt stattfindende Trauungen sowie die Bereitstellung eines Mittagsangebots für eine andere Dienststelle (mittels Vorabbestellung, Anlieferung und Bereitstellung von Gerichten)] zu erbringen. Der bestehende Pachtvertrag läuft voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2027 aus. Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung zur Vergabe des daran anschließenden Pachtvertrags, der voraussichtlich eine Laufzeit von 5 Jahren, gegebenenfalls mit einer Verlängerungsoption haben wird, im September 2026 zu veröffentlichen.Hinweis: Die vorliegende Vorankündigung dient ausschließlich dazu, auf eine beabsichtigte Ausschreibung aufmerksam zu machen. Mit dieser Vorankündigung wird daher insbesondere kein Vergabeverfahren oder anderweitiges wettbewerbliches Verfahren oder eine Markterkundung eingeleitet und handelt es sich bei der Vorankündigung insbesondere nicht um eine Vorinformation im Sinne von § 22 Absatz 1 KonzVgV oder§ 38 VgV. Sofern der voraussichtliche Vertragswert - wie voraussichtlich - den aktuellen einschlägigen Schwellenwert gemäß § 106 Absatz 2 Nr. 4 GWB [Artikel 8 der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABI. L 94 vom 28.3.2014, S. 1)] nicht erreicht, wird die Ausschreibung nicht nach Maßgabe der §§ 97 ff, 148 ff. GWB (Richtlinie 2014/23/EU) im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, sondern in erster Linie auf der Vergabeplattform der Landeshauptstadt München (https://vergabe.muenchen.de/NetServer) veröffentlicht werden.
Die Landeshauptstadt München sucht einen neuen Betreiber für die Kantine ihres Kreisverwaltungsreferats. Ab 2027 soll der Dienstleister dort Frühstück, Zwischenmahlzeiten und Mittagessen anbieten sowie einen Konferenzservice für Besprechungen sicherstellen. Zusätzlich sind optionale Leistungen geplant, etwa kleine Snacks für Hochzeiten im Standesamt oder die Belieferung einer weiteren Dienststelle. Der Vertrag soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben, wobei eine Verlängerungsoption möglich ist. Die offizielle Ausschreibung ist für den Herbst 2026 geplant.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Konzession, deren Ausschreibung im Herbst 2026 beabsichtigt ist, hat die Bewirtschaftung der Kantine am Hauptstandort des Kreisverwaltungsreferats der Landeshauptstadt München mit Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung ab 2027 zum Gegenstand. Darüber hinaus sind gleichlaufend ein Konferenzservice und optional Serviceleistungen [Bereitstellung von sog. "Hochzeit-Packages" (Snacks, Getränke) für im dortigen Standesamt stattfindende Trauungen sowie die Bereitstellung eines Mittagsangebots für eine andere Dienststelle (mittels Vorabbestellung, Anlieferung und Bereitstellung von Gerichten)] zu erbringen. Der bestehende Pachtvertrag läuft voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2027 aus. Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung zur Vergabe des daran anschließenden Pachtvertrags, der voraussichtlich eine Laufzeit von 5 Jahren, gegebenenfalls mit einer Verlängerungsoption haben wird, im September 2026 zu veröffentlichen.Hinweis: Die vorliegende Vorankündigung dient ausschließlich dazu, auf eine beabsichtigte Ausschreibung aufmerksam zu machen. Mit dieser Vorankündigung wird daher insbesondere kein Vergabeverfahren oder anderweitiges wettbewerbliches Verfahren oder eine Markterkundung eingeleitet und handelt es sich bei der Vorankündigung insbesondere nicht um eine Vorinformation im Sinne von § 22 Absatz 1 KonzVgV oder§ 38 VgV. Sofern der voraussichtliche Vertragswert - wie voraussichtlich - den aktuellen einschlägigen Schwellenwert gemäß § 106 Absatz 2 Nr. 4 GWB [Artikel 8 der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABI. L 94 vom 28.3.2014, S. 1)] nicht erreicht, wird die Ausschreibung nicht nach Maßgabe der §§ 97 ff, 148 ff. GWB (Richtlinie 2014/23/EU) im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, sondern in erster Linie auf der Vergabeplattform der Landeshauptstadt München (https://vergabe.muenchen.de/NetServer) veröffentlicht werden
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert