Bewirtschaftete Betreuung des Kasinos Carl-Schurz-Kaserne Hardheim
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vergibt die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in der Carl-Schurz-Kaserne Hardheim. Der Auftragnehmer muss ein gastronomisches Angebot mit Frühstück, Mittag- und Abendessen für alle am Standort befindlichen Personen bereitstellen. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr (maximal sieben Jahre). Leistungsbeginn ist voraussichtlich Januar 2027.
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Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Carl-Schurz-Kaserne Hardheim (Liegenschaft), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot zur Vergabe anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr). Als Leistungsbeginn ist aktuell 15. Januar 2027 vorgesehen; Letzterer wird ausdrücklich nicht zugesichert, sondern kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens verschieben. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck, des Kassensystems sowie des Kantinenwagens. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
- Nachweis einschlägiger Erfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung oder Gastronomie
- Konzept für Personalmanagement inkl. Vorgehen bei Personalausfall
- Finanzkonzept mit Kalkulation der Vergütung und des Kasinobetriebs
- Lebensmittelhygienekonzept nach geltenden Vorschriften
- Angebot eines Basissortiments zu festgelegten Preisen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gem. § 22 Abs. 6 VSVgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bewerber hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird die Bewerbung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst (sog. "Truppenküche") für alle am Standort befindlichen Personen. Das Frühstück muss montags bis freitags als "To-Go-Angebot" sowie mit Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Das Mittagessen muss montags bis donnerstags, im Schwerpunkt mit Imbissgerichten sowie einem täglich wechselnden Hauptgericht angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" ausgestaltet sein. Ein Abendessen muss dienstags und mittwochs ab dem späten Nachmittag zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten. Die Speisekarte muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Dies schließt den Einsatz von convenience-basierten Gerichten nicht aus. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
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Betriebsführung Vorgaben der Beilage 1 zum VüVvaS (Vorgaben für die Speisenplanung bei VvaS) sowie Beilage 3 zum VüVavS (Ernäh-rungsphysiologische Bezugswerte) Musterspeisekarte: Preis- und Leistungsgestaltung des Speisenund Getränkeangebots
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Es soll auf Personalmanagement (einschließlich eines Konzepts zum Vorgehen bei Personalausfall), Gehaltsstruktur und Personalrekrutierung eingegangen werden.
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Jeder Raum und Außenbereiche sind einzeln darzustellen
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Finanzkonzept: Kalkulation für das Kasino Vergütung für das Kasino Vergütung für die Verpflegung von anderer Seite nach Punkt 2.2 der LB, Anhang 1 zum DV
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung