Beweissicherung von Gebäuden und Anlagen für den Ausbau des Frankenschnellwegs

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Nürnberg schreibt die beweissicherungstechnische Erfassung von Gebäuden und Anlagen im Umgriff des Bauabschnitts West des Frankenschnellwegs aus. Ziel ist die Dokumentation des Ist-Zustands benachbarter Objekte vor Beginn der Baumaßnahmen zur Absicherung möglicher Schadensersatzansprüche. Der Auftrag umfasst die Begehung, Protokollierung und fotografische Dokumentation von Gebäuden in einer 25-Meter-Zone.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Zuge des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) werden im Bauabschnitt West etwa zwischen der Anschlussstelle Nbg.-Doos / FÜ und der Jansenbrücke Baumaßnahmen durchgeführt (i.W. Fahrbahnerneuerung/-verbreiterung, Neuerrichtung von Lärmschutzwänden). Als Grundlage zur Abgeltung etwaiger Schadensersatzansprüche sollen benachbarte Gebäude und Objekte im Vorfeld beweissicherungstechnisch erfasst werden. Hierzu sollen im Umgriff des Baufeldes Gebäude i.d.R. in einer 25m breiten Zone, mindestens jedoch bis zur nächsten klaren Gebäudefuge erfasst werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch das Vorhaben berührten Gebäude und sonstigen Anlagen durch das Beweissicherungsverfahren festzustellen, bereits vorhandene Schäden sind in Lage und Ausdehnung aufzunehmen, zu protokollieren und der Umfang der bestehenden Schäden durch Farbfotoaufnahmen mittels Digitalfotografie mit Datumseinblendung zu dokumentieren. Die Untersuchung muss sich auf alle Projektteile erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen sind auch besondere Ausstattungen der Gebäude und Räume sowie Maschinen, technische Anlagen und sonstige Einrichtungen.
Die Stadt Nürnberg bereitet den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs vor und benötigt hierfür eine detaillierte Bestandsaufnahme der umliegenden Gebäude. Ein spezialisiertes Unternehmen soll den aktuellen Zustand von Häusern, technischen Anlagen und Maschinen in einer 25 Meter breiten Zone entlang der Baustrecke dokumentieren. Diese Beweissicherung dient dazu, bei späteren Schäden durch die Bauarbeiten genau nachweisen zu können, welche Mängel bereits vorher bestanden haben. Die Dokumentation erfolgt durch Begehungen, schriftliche Protokolle und eine umfassende fotografische Erfassung.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123 bis 126 GWB
- Angabe zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Angabe zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Angabe zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Zuge des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) werden im Bauabschnitt West etwa zwischen der Anschlussstelle Nbg.-Doos / FÜ und der Jansenbrücke Baumaßnahmen durchgeführt (i.W. Fahrbahnerneuerung/-verbreiterung, Neuerrichtung von Lärmschutzwänden). Als Grundlage zur Abgeltung etwaiger Schadensersatzansprüche sollen benachbarte Gebäude und Objekte im Vorfeld beweissicherungstechnisch erfasst werden. Hierzu sollen im Umgriff des Baufeldes Gebäude i.d.R. in einer 25m breiten Zone, mindestens jedoch bis zur nächsten klaren Gebäudefuge erfasst werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch das Vorhaben berührten Gebäude und sonstigen Anlagen durch das Beweissicherungsverfahren festzustellen, bereits vorhandene Schäden sind in Lage und Ausdehnung aufzunehmen, zu protokollieren und der Umfang der bestehenden Schäden durch Farbfotoaufnahmen mittels Digitalfotografie mit Datumseinblendung zu dokumentieren. Die Untersuchung muss sich auf alle Projektteile erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen sind auch besondere Ausstattungen der Gebäude und Räume sowie Maschinen, technische Anlagen und sonstige Einrichtungen.
Zuschlagskriterien
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Preis
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung